Wolfsburg.

Zu „VW zahlt bis zu 10 000 Euro Umstiegsprämie für alte Diesel“ vom 9. August:

Die Abwrackprämie suggeriert vielen potenziellen Käufern eine Großzügigkeit und ein Entgegenkommen der Automobilindustrie. Je nach Preisklasse eines Neufahrzeugs wurden von VW zum Beispiel bis zu 10 000 Euro genannt. Bei einem Neuwagenkauf könnten also im besten Fall 10 000 Euro Verschrottungspreis vergütet werden. In den meisten Fällen ließ sich vor Dieselgate für den Altwagen sicherlich noch ein höherer Verkaufspreis realisieren.

Dann soll es auch noch Neuwagen geben, für die keine Abwrackprämie des Werks gezahlt wird. Dies vor allem für Neuwagen, die eine lange Lieferzeit haben. Bei Licht betrachtet handelt es sich seitens der Automobilindustrie um eine ausgeklügelte, verkaufsfördernde Maßnahme, die den potenziellen Käufern eines Neuwagens nur sehr bedingt weiterhilft.

Wolfgang von Kalm, Braunschweig

Wehe, jemand tunt seinen Wagen illegal

Auch zum Diesel-Skandal:

Nach und nach kommen weitere Details im Diesel-Skandal ans Tageslicht. Bereits 2016 war im Bundesverkehrsministerium klar, dass gegen die Automobilkonzerne Bußgelder von 5000 Euro pro Auto wegen illegaler Abschalteinrichtungen verhängt werden könnten. Wenn ein Autofahrer seinen PKW illegal tunt, erlischt die Fahrzeugzulassung und ein entsprechendes Bußgeld wird erhoben. Nicht so im Diesel-Skandal. Hier versucht das Ministerium, eine diffuse Rechtslage vorzutäuschen. Im Untersuchungsausschuss durften sich leitende Beamte nicht zu Sanktionsmöglichkeiten äußern.

Im einschlägigen Ordnungswidrigkeitenrecht besteht Ermessensspielraum zum Einschreiten, das vom Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bestimmt wird. Im Unterschied zum illegal tunenden Autofahrer werden bei den Diesel-Manipulationen konkrete Gesundheitsschäden Unbeteiligter verursacht, so dass der schwerwiegendere Fall geringer geahndet wird. Dieses Vorgehen der Bundesregierung ist ermessensfehlerhaft. Illegales Bürgerverhalten wird sanktioniert, millionenfaches illegales Verhalten von Konzernen nicht. Dieses rechtswidrige Verhalten scheint systemrelevant zu sein.

Hans-Jürgen Ziegler, Braunschweig