Berlin.

Zu „Kommt jetzt die ,Ehe für alle‘?“ vom 28. Juni:

Mit dem besonderen Schutz, der Ehe und Familie zukommt, hatten die Väter des Grundgesetzes (GG) sicherlich nicht an die „Ehe für alle“ gedacht. Sie wussten auch über den Unterschied zwischen Gleichberechtigung und Gleichmacherei. Weiter kannten sie kriegsbedingte Schicksale in Familien, von Müttern und Großmüttern geführt, wo das andere Geschlecht als Vorbild und Leitbild fehlte. Eine Infragestellung der Gemeinschaft von Mann und Frau gab es seit Menschengedenken nicht. Somit hat diese Frage Verfassungsrang. Der Regierung wäre zu raten, zu diesem Thema ein Rechtsgutachten des Bundesverfassungsgerichts einzuholen, bevor wertvolle Rechtsgüter im Wahlkampf zertrampelt werden.

Heribert Stallmeister, Wolfsburg

Ehe für alle ist Abschied vom Mittelalter

Ebenfalls dazu:

Die Ehe für alle ist kein Angriff auf unsere Kultur, sondern nur die Verabschiedung vom Mittelalter.

Karl-Heinz Schneider, Altenkirchen

Und das Wunschkind vom Discounter?

Zum selben Thema:

Meiner Auffassung nach ist die Forderung nach der Ehe für alle nur der halbe Wunsch. Im Ganzen müsste die Forderung lauten:

„Ehe für alle, und das Wunschkind aus den Regalen der Discounter!“

Peter Dartsch, Gifhorn

Fraktionszwang sieht die Verfassung nicht vor

Auch zu dem Thema:

Ich bin erschrocken über die Verlautbarung unserer Kanzlerin, Frau Merkel. Sie beauftragt ihre Parteimitglieder, im Bundestag nach ihrem Gewissen abzustimmen. Frau Merkel will wohl nicht wissen, was im Grundgesetz Artikel 38 Absatz 1 steht: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ Dieses sollte Frau Merkel auch wissen und die Abgeordneten ihrer Partei nicht vom Fraktionszwang entbinden.

Ich finde es einfach traurig!

Bernd Zenker, Vechelde