Region.

Zu „Salafisten werben schon gezielt Kinder an“, „Hass-Parolen im Klassenzimmer“ und „Mit 35 Millionen Euro gegen den Hass“ vom 21. Juni:

Eine Verstärkung der Prävention an den Schulen als geeignetes Mittel gegen islamistische Hetze hat mindestens den Vorteil, dass neue Stellen für Sozialarbeiter und im Bereich der Extremismus-Forschung entstehen. Ob dadurch nun der Einfluss der Salafisten und anderer radikaler Islamisten eingedämmt wird, darf bezweifelt werden. Für mich als Bürger stellt sich stattdessen die Frage, warum der Rechtsstaat diesen Menschen, die in der Regel auch eine Staatsbürgerschaft eines anderen Landes besitzen, das Recht einräumt, in unserem Staat zu leben und gegen uns zu agieren? Warum wird die Verteidigung des Rechtsstaates den individuellen Rechten dieser Menschen untergeordnet? Warum wird den Menschenrechten und Verfassungsrechten dieser Menschen höhere Bedeutung zugestanden als der Verteidigung unserer Demokratie? Anstelle immer neuer „Präventivmaßnahmen“, die – wie es scheint – keine Wirkung zeigen, wäre es ja mal einen Versuch wert, den Hasspredigern und Feinden unserer Freiheit das Recht auf Wohnen und Leben in unserem Staat zu nehmen und sie des Landes zu verweisen. Denn nicht nur Minderheiten haben Rechte, auch die Mehrheit hat das Recht auf ein Leben in Freiheit und Sicherheit!

Hermann Hartmann, Braunschweig

Der Einfluss der Schule ist nur begrenzt

Auch zu dem Thema:

Die Artikel sagen, dass nur mit einer guten Präventionsarbeit an den Schulen die Chance bestehe, eine neue Generation von Akteuren im Sinne des Salafismus zu verhindern. Außerhalb der Schule werden die jungen Menschen jedoch in ihren Elternhäusern, Moscheen oder Koranschulen weiterhin im salafistischen Sinne indoktriniert. Von daher dürfte es sich trotz gegebenenfalls guter Präventionsarbeit um einen Kampf gegen Windmühlen handeln.

Birgit Brinkmann, Vechelde