Wolfsburg.

Zu „,Wolfsburger Erklärung‘ fordert Ende des Ehegatten-Splittings“ vom 9. Mai:

Das Ehegatten-Splitting ist nicht von der Politik, sondern durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 1957 veranlasst worden. Durch die Zusammenveranlagung von Ehegatten angesichts des auf die Leistungsfähigkeit des Einzelnen hin angelegten progressiven Steuertarifs (=abhängig vom Einkommen ansteigende Steuer) wären diese im wirtschaftlichen Ergebnis schlechter gestellt als andere Personen, die einzeln besteuert werden.

Diese Benachteiligung verstößt gegen Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes, der die Ehe unter einen besonderen Schutz stellt. Das Verfassungsgericht hat daher beschlossen: Das Einkommen der beiden Eheleute wird addiert und sodann halbiert. Die sich jetzt ergebende Einkommensteuer wird anschließend verdoppelt, wodurch sich eine geringere Steuerbelastung ergeben kann.

Wer nun die Abschaffung fordert, ist offenbar nicht über den historischen Hintergrund informiert.

Karl-Heinz Schiefler, Braunschweig