Hannover.

Zu „Zucker-Prozess vertagt“ vom 5. April:

Die Zuckerindustrie (ein Kartell) behauptet, dass dem Kunden (Süßwarenhersteller Storck) kein Schaden entstanden ist. Damit meint die Zuckerindustrie, dass Storck die erhöhten Preise ja an die Verbraucher weitergegeben hat.

Wenn man dieser Meinung ist, brauchen wir künftig kein Bundeskartellamt mehr, denn alle Kartellabsprachen sind künftig erlaubt und nicht mehr strafbewehrt. Die kürzlich ins Gespräch gekommenen Lkw-und Busproduzenten können ihre unsauberen Gewinne behalten, denn die Buskäufer geben diese Kosten ja schließlich auch an die Fahrgäste weiter, das Schienenkartell ist erlaubt, weil die Bahn ja auch diese Kosten in die Fahrpreise einrechnet. Ich bin gespannt, ob sich die Gerichte auf diese Art an der Nasen herumführen lassen.

Achim Diethelm, Wolfenbüttel