Braunschweig.

Zu „Wir brauchen enge Grenzen für die Sterbehilfe“ vom 21. März:

Wer gegen kommerzielle Sterbehilfe argumentiert, sollte kein Sterbehilfe-Verbot erlassen, sondern für eine nicht-kommerzielle Möglichkeit sorgen. Kommerzielle Interessen können sich schließlich hinter allen diskutierten Varianten verbergen. Warum unterstellt man sie nur Ärzten, der einzigen Berufsgruppe, die sowohl die Krankheit, Heilungschancen, Schwere des Leidens und die palliativen Möglichkeiten beurteilen kann? Dazu ist die zitierte Bischofskonferenz sicher nicht in der Lage. Sie kann ja gern ihren Gläubigen bestimmte Verhaltensweisen empfehlen, anstatt sie über ihren enormen politischen Einfluss allen Bürgern aufzuzwingen. Mag sein, dass man als Angestellter eines Krankenhauses in kirchlicher Trägerschaft deren Sichtweise berücksichtigen muss. Es aber zu befürworten, dass religionsunabhängige Kollegen das dann auch zu tun haben, darf kritisch gesehen werden. Die stets angeführte Gefahr eines Missbrauchs ist ja ebenfalls bei allen Varianten denkbar. Doch der lässt sich durch unabhängige Prüfungen ebenso verhindern wie ein unwürdiges und qualvolles Lebensende. Wann genau das der Fall ist, sollte der Patient selbst entscheiden dürfen, zumal es ohnehin nur wenige sind, denen die Palliativmedizin nicht helfen kann. Wann endlich wird begriffen, dass selbstbestimmtes Sterben das letzte Menschenrecht sein sollte.

Peter Koch, Vordorf

Sterbewillige brauchen immer Unterstützung

Ebenfalls dazu schreibt ein Vorstandsmitglied im Verein Hospizarbeit:

Ergänzend zum Interview mit Dr. Prönneke möchte ich noch darauf hinweisen, dass eine weitere weitestgehend selbstbestimmte Möglichkeit besteht, durch freiwilligen Verzicht auf Essen und Trinken ohne fremde Hilfe sein Leben zu beenden. Hunger- und Durstgefühl treten in dieser Situation nicht auf. Mund- und Schleimhautpflege müssen sorgfältig und liebevoll sichergestellt werden. Auch in diesem Fall bedarf es mindestens einer Person, die diese Entscheidung mitträgt und gegebenenfalls durchsetzt.

Dr. Ehrhard Kellner, Braunschweig

Bei der Sterbehilfe ist die Schweiz vorbildlich

Auch zum Thema Sterbehilfe:

Man kann die Schweiz nur loben! Warum handelt sie nicht dem Willen Sterbewilliger entgegen? Sie lässt sich vom Klerus nicht kujonieren, erpressen.

Es gibt kirchlich geführte Krankenhäuser, die zu 100 Prozent vom Staat finanziert werden. Dieser unmögliche Zustand muss beendet werden! Wo bleiben die Volksvertreter?

Den Mangel an Palliativstationen könnte man mildern, indem man die rund 20 Milliarden Euro jährlich, die die Kirchen vom Staat zusätzlich zur Kirchensteuer erhalten, zum Bau klerusfreier Palliativ-Stationen verwendet.

Klaus Türk, Braunschweig