Moskau.

Zu „Bundestagswahl im Visier“ vom 12. Januar:

Will Putin Merkel stürzen? Alles spricht dafür, dass Putin durch Cyberangriffe versuchen wird, den Wahlausgang so zu beeinflussen, dass Kanzlerin Merkel nicht wiedergewählt wird. Sein Ziel ist es, Deutschland zu destabilisieren, damit es seine führende Rolle in Europa verliert.

Es ist also größte Umsicht und Misstrauen angebracht, wenn Meldungen und Informationen im Web unterwegs sind, die wegen des nicht überprüfbaren Inhaltes zu gutgläubiger Kenntnisnahme führen könnten!

Putin will Negativreaktionen bei den Bürgern herbeizuführen, die zu einem Vertrauensverlust gegenüber Merkel führen und somit das Wahlverhalten beeinflussen könnten.

Die USA waren ein Probelauf, der allem Anschein nach für Putin erfolgreich war. Deswegen sollten wir gewarnt sein, denn Putin war jahrelang mit Russland in der Defensive und sieht nun die Möglichkeit, sich für die ihm angetane Schmach zu rächen!

Jochen Eckolt, Braunschweig

Auch für Russland gilt Unschuldsvermutung

Ebenfalls zu diesem Thema:

Was haben wir von den täglichen Meldungen über vermeintliche russische Hacker-Angriffe in den USA und anderswo zu halten? Ich meine, wir sollten ihnen mit äußerster Vorsicht begegnen.

Als Informationsquellen werden immer wieder amerikanische Geheimdienste genannt, die aber bislang keine Beweise öffentlich gemacht haben. Eben diese Geheimdienste beschuldigten seinerzeit den Irak, im Besitz von gefährlichen Massenvernichtungswaffen zu sein, was dann den Vorwand gab, das Land anzugreifen und ins Chaos zu stürzen. Und eben diese Geheimdienste waren (oder sind) es, die systematisch befreundete Länder und deren Wirtschaft abhören und bespitzeln. Warum sollten wir diesen Geheimdiensten, die sich als Meister der Propaganda und Desinformation erwiesen haben, plötzlich vertrauen. Nur um das russische Feindbild aufrechtzuerhalten?

Auch unsere Medien sollten diesbezüglich sehr vorsichtig in ihrer Berichterstattung sein, solange keine Beweise für angeblich russische Cyber-Attacken vorliegen, denn bis dahin sollte auch hier die Unschuldsvermutung gelten.

Georgis Zech, Wendeburg