Karlsruhe.

Zu „Staat muss Atomkonzern entschädigen“ vom 7. Dezember:

Dass aus rein populistischen Motiven gefällte Entscheidungen ihren (hohen) Preis haben, hat nun auch Kanzlerin Merkel durch das Bundesverfassungsgericht erfahren müssen. Die Reaktorkatastrophe von Fukushima als Begründung für das Abschalten der Kernkraftwerke heranzuziehen, entbehrt jeder Logik, denn noch nicht einmal die erbittertsten Kernkraftgegner hätten einen Tsunami, der bis nach Bayern reicht (südlichster Kernkraftwerkstandort), als Argument für die Abschaltung benutzt, da sie sich damit lächerlich gemacht hätten. Frau Merkel hingegen versprach sich durch diese Kehrtwende in der Atompolitik neuen Zuspruch angesichts ihrer schwindenden Beliebtheit. Die Quittung bekommt sie jetzt: Nachforderungen der Energiekonzerne in noch nicht absehbarer Höhe, zahlbar durch – wen wundert es – den Steuerzahler!

Als Lerneffekt aus dieser Angelegenheit bleibt die Erkenntnis, dass sich aus kurzsichtigen populistischen Gründen getroffene Maßnahmen in der Regel bitter rächen.

Heinz-J. Schwarzberg, Braunschweig