Berlin.

Zu „92 Kinderehen im vergangenen Jahr“ vom 3. November:

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD), und Justizminister Heiko Maas in ihrem Gefolge wollen Ausnahmen bei Kinderehen zulassen. Nun sind Kinderehen im islamischen Kulturbereich durchaus keine Seltenheit.

Bei uns sind Kinderehen aber ein Verstoß gegen den Artikel 1 des Grundgesetzes, der besagt, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Dieses Grundrecht kennt keine Ausnahmen.

Und Mädchen, die bei einer Aufhebung der (Zwangs-)Ehe in die Obhut des Jugendamts gegeben werden, sind dort doch wohl besser aufgehoben als beispielsweise bei älteren, wenn auch vermögenden Ehemännern.

Hellmut Winkel, Braunschweig