Berlin.

Zu „Aus dem Knast direkt in die Altersarmut“ vom 19. September:

Keine Frage, es ist natürlich ein Unding, dass der „Landesbetrieb Knast“, auf dessen Fertigungsleistungen nicht nur Landesbehörden zurückgreifen, mangels Pflicht zur Zahlung von Mindestlöhnen und Entrichtung von Sozialabgaben, wie es für Produktionsstätten außerhalb der Gefängnismauern Pflicht ist, für externe Unternehmen eine „Billiglohninsel“ ist!

Fleißige Gefängnisinsassen sollten einen nennenswerten Beitrag für ihre Altersabsicherung leisten können. Das gehört sichergestellt! Wer im Knast einen „wettbewerbsgerechteren“ bzw. marktüblichen Lohn erhält, müsste natürlich zu seinen Unterhaltskosten im Knast auch einen dem entsprechend angemessenen Beitrag entrichten!

Inwieweit es derzeit freie Kost und Logis für im Knast-Beschäftigten gibt, entzieht sich leider meiner Kenntnis; geben dürfte es sie allerdings nicht!

Rüdiger Reupke, Isenbüttel