Berlin.

Zu „Bericht: Berlin will für Rückführung zahlen“ vom 5. Februar:

In dem kleinen Artikel wird berichtet, dass Deutschland für abgelehnte Asylbewerber aus Tunesien, Algerien und Marokko finanzielle Hilfe anbietet, um die Rückführung zu beschleunigen. Das heißt also, dass die drei Länder ihre eigenen Staatsbürger nur noch gegen Entgelt wieder aufnehmen.

Gemäß Artikel 1 unseres Grundgesetzes ist die Würde des Menschen unantastbar. Das bedeutet, dass ein Mensch niemals zum Objekt staatlichen Handelns gemacht werden darf. Das ist die wichtigste Aussage der Verfassung. Bei dem noch auszuhandelnden Abkommen durch Bundesinnenminister de Maizière steht der Mensch nicht mehr im Vordergrund. Hier geht es nur noch um finanzielle Fragen, welches Land von diesem Abkommen profitiert. Deutschland würde sich freikaufen von den vielen Flüchtlingen, und die drei Staaten würden ihre Haushaltskasse füllen.

Weiter gedacht könnten auch andere Länder auf die Idee kommen, möglichst viele Landsleute nach Deutschland zu senden, um sie später dann gegen entsprechende Ausgleichszahlungen wieder einzugliedern. Wenn das Schule macht, wird der Mensch zum Handelsobjekt vieler Staaten.

Erik Lindner, Braunschweig