Braunschweig.

Zu „Obama wirbt in Hannover für Freihandel“ vom 2. Januar:

Ich schreibe als besorgter Bürger in Sachen CETA, TTIP und TISA. Nach meinen Informationen sind in diesen Freihandelsabkommen sogenannte Investitionsschutzklauseln enthalten, wie „das Recht auf faire und gerechte Behandlung“ und „Schutz vor Enteignung“. Diese Klauseln ermöglichen es Konzernen, Staaten auf Schadensersatz zu verklagen, wenn diese ein Gesetz erlassen, welches den Umsatz beziehungsweise die Gewinnerwartungen von Investoren verringern.

So klagt Philip Morris gegen Uruguay – die Klage richtet sich gegen die Einheitspackungen für Zigaretten beziehungsweise Gesundheitswarnungen. Auf ähnliche Weise könnten in Zukunft aufgrund der Freihandelsabkommen beziehungsweise der hierin enthaltenen Schutzklauseln Konzerne vom deutschen Staat Schadensersatzforderungen einklagen; das heißt, dass letztendlich der Steuerzahler für entgangene Gewinne von Unternehmen aufkommen müsste.

Peter Konrad, Braunschweig