Debatte des Tages. Bettina Wulff will Behauptungen, sie habe einst dem Rotlicht-Milieu nahe gestanden, nicht mehr zulassen. Wie stehen Sie zum Kampf der ehemaligen First Lady?

Wer „Bettina Wulff“ bei Google eingibt, dem bietet die Suchmaschine automatisch zwei Stichworte an: „Prostituierte“ und „Escort“, mit über 50.000 Einträgen. Die ehrverletzenden Gerüchte will die frühere First Lady nicht länger ertragen. Sie reichte eine Klage bei der Pressekammer des Hamburger Landgerichts ein.

„Google“ hat nach eigenen Angaben schon fünf ähnliche Verfahren in Deutschland geführt – und gewonnen. Google nehme keinen Einfluss auf die Suchbegriffe, sagte Unternehmenssprecher Kay Oberbeck. „Die bei der Google-Autovervollständigung sichtbaren Suchbegriffe spiegeln die tatsächlichen Suchbegriffe aller Nutzer wider“, sagte er.

Bettina Wulff tritt Gerüchten über ihr angebliches Vorleben im Rotlicht-Milieu auf breiter Front entgegen. Mit ihrem Anwalt Gernot Lehr erwirkte sie bei mehreren Medien Unterlassungserklärungen, wie Lehr bestätigte. Am Samstag erzielte sie einen weiteren Erfolg: Fernsehmoderator Günther Jauch erkannte ihren Unterlassungsanspruch an. Allerdings sagte Jauch mit Blick auf seine Talksendung vom 18. Dezember 2011: „Ich habe niemals über Frau Wulff eine falsche Tatsachenbehauptung aufgestellt, sondern lediglich aus einem Artikel der ,Berliner Zeitung’ zitiert.“

Bettina Wulff gab bei Gericht eine eidesstattliche Erklärung ab, wonach alle Behauptungen über ihr angebliches Vorleben als Prostituierte oder als sogenannte Escort-Dame falsch seien, wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete. Eine solche Erklärung der Frau eines früheren Bundespräsidenten ist bisher einzigartig. Ihr Mann war wegen einer Kredit- und Gratisurlaub-Affäre vom Amt des Staatsoberhaupts zurückgetreten. Gegen ihn ermittelt die Staatsanwaltschaft Hannover wegen Vorteilsannahme.