Hannover. Niedersachsen tut sich schwer damit, Zahlungen zu unterbinden.

Unser Leser Heinrich Stoffel aus Braunschweig fragt:

Steuerhinterziehung und Geldwäsche sind ja zur Zeit das große Thema in den Medien. Stimmt es, dass das niedersächsische Innenministerium im Auftrag aller Bundesländer dafür zuständig ist, dubiose Geldflüsse zu unterbinden?

Die Antwort recherchierte Michael Ahlers

Dass dubiose oder illegale Glücksspiele im Internet auch entsprechende Zahlungsströme bedeuteten, ist keine neue Erkenntnis. Das erklärte ein Expertin des niedersächsischen Innenministeriums jüngst in Hannover. Beim Thema „Glücksspiel“ ist das Innenministerium in Hannover aber in der Tat an vorderster Front eingebunden.

Die „Paradise Papers“, Resultat eines Rechercheverbunds von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR, hatten das Problem dubioser Finanzgeschäfte und Steuertricks zu Recht wieder groß auf die Tagesordnung gesetzt. Warum Niedersachsen bei der Kontrolle eine wichtige Rolle spielt, erschließt sich erst auf den zweiten oder dritten Blick. Das Thema Glücksspiel fällt im föderalen Deutschland in die Zuständigkeit der Bundesländer. Um zu klären, wie das Ganze grundsätzlich organisiert und überwacht wird, gibt es Staatsverträge. Und damit nicht jedes Bundesland alles macht, wurden Zuständigkeiten verteilt. Hessen beispielsweise ist für Konzessionen zuständig, Niedersachsen für „länderübergreifende Maßnahmen zur Unterbindung von Zahlungsströmen für illegales Glücksspiel“. Dabei geht es um Glücksspiele, die in mehr als einem Land angeboten werden. Was in der Online-Welt der Fall ist. Der Staatsvertrag verbietet zwar, an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel mitzuwirken. Die einschlägigen Straftaten (etwa Beihilfe nach §284 Strafgesetzbuch) werden jedoch von den Strafverfolgungsbehörden oder der Finanzaufsicht verfolgt. Beides ist das Niedersächsische Innenministerium nicht. Es bemüht sich vielmehr, unerlaubtes öffentliches Glücksspiel über Untersagungsverfügungen zu stoppen – zu unterbinden, wie unser Leser richtig schreibt. Solche Verfügungen „vollziehbar“ zu machen, ist jedoch schwierig und langwierig. Unter anderem, weil Anbieter im Ausland sitzen oder auch, weil legale und illegale Angebote gekoppelt auftreten. Von zwei Strafanzeigen gegen „namhafte Anbieter“ berichtete die Expertin des Ministeriums, ein Fall sei eingestellt worden. Mit den Zahlungsdienstleistern versucht man eher über „Compliance“-Regeln weiterzukommen - also deren Verpflichtung auf saubere Standards. „Gnadenlos gescheitert“ seien die Länder mit Verbotsverfügungen, sagte FDP-Politiker Wolfgang Kubicki jüngst im NDR. Eine Wende sieht der Politiker nicht.