Wolfsburg. VW verpflichtet sich zu Strafzahlungen und muss einen unabhängigen Experten berufen, der die Einhaltung der Gesetze beaufsichtigt.

4,3 Milliarden Dollar – knapp 4,1 Milliarden Euro – kostet Volkswagen der am Mittwochabend vereinbarte Vergleich mit der US-Regierung zum Abgas-Betrug. Allerdings gibt es nicht den einen großen Vergleich. Stattdessen besteht die Einigung aus mehreren Bausteinen. Dazu gehören Strafgelder sowie weitere Auflagen. Unser Überblick nennt die Details.

1. Vergleich: VW räumt seine Schuld am Abgas-Skandal ein

Darauf hat sich VW mit dem US-Justizministerium geeinigt. VW hat sich zur Schuld bekannt, eine Verabredung getroffen zu haben, um die USA zu betrügen und um unter anderem gegen das Gesetz zur Reinhaltung der Luft (Clean Air Act) zu verstoßen. Ferner hat der Autobauer eingeräumt, die US-Justiz behindert und falsch deklarierte Güter in die Vereinigten Staaten von Amerika eingeführt zu haben – gemeint sind die Autos mit den manipulierten Abgaswerten.

Wegen dieser Vergehen zahlt VW eine Strafe von 2,8 Milliarden Dollar, umgerechnet rund 2,6 Milliarden Euro.

Außerdem müssen die Wolfsburger für drei Jahre einen unabhängigen Experten – einen sogenannten Monitor – berufen. Seine Aufgabe ist es, die Stärkung der Volkswagen-internen Kontrollsysteme und des Einhaltens gesetzlicher Bestimmungen zu bewerten und zu beaufsichtigen. Ausgewählt wird dieser Experte von den US-Behörden, VW kann drei Kandidaten vorschlagen, die nicht beim Autobauer beschäftigt sind. Die Auswahl durch die Behörden muss dann innerhalb von 60 Tagen erfolgen.

Für diesen Vergleich steht noch die gerichtliche Genehmigung auf US-Bundesebene aus.

2. Vergleich: Umweltschutzklagen

Mit diesem Vergleich sollen Umweltschutzklagen der USA gegen VW beigelegt werden. Auch hierfür ist die gerichtliche Genehmigung auf US-Bundesebene noch erforderlich.

3. Vergleich: Vereinbarung mit dem US-Zoll- und -Grenzschutz

Mit dieser Vereinbarung, die mit dem US-Zoll- und -Grenzschutz getroffen wird, will VW Zoll-bezogene zivilrechtliche Ansprüche in den USA beilegen.

Um sowohl die Klagen aus dem zweiten Vergleich und die Ansprüche aus dem dritten Vergleich beizulegen, zahlt Volkswagen eine kombinierte Strafe von 1,45 Milliarden Dollar – 1,38 Milliarden Euro.

4. Vergleich: Vereinbarung mit dem US-Justizministerium

In dieser Vereinbarung mit der zivilrechtlichen Abteilung des US-Justizministeriums sollen noch mögliche Ansprüche beigelegt werden, die aus finanzrechtlichen Vergehen bei der Vermarktung der von den Abgas-Manipulationen betroffenen Autos resultieren könnten. Hierfür zahlt Volkswagen eine Zivilstrafe von 50 Millionen Dollar (rund 47 Millionen Euro).

Allerdings weist der Autobauer Haftung und eventuell folgende Ansprüche zurück. „Das Unternehmen hat einem Vergleich nur zugestimmt, um die Unsicherheit und den Aufwand einer langwierigen rechtlichen Auseinandersetzung zu vermeiden“, heißt es in einer VW-Mitteilung.