Braunschweig. Bonuszahlungen können später zur Kostenfalle werden, und eine Preisgarantie sichert nicht immer, dass der Preis gleich bleibt.

Der Wechsel des Gas-Anbieters ist keine Wissenschaft, wie Rainer Wiek betont, Chefredakteur der Fachzeitschrift „Energie-Informationsdienst“. Er sei viel einfacher als zum Beispiel bei der Autoversicherung. Denn die Abwicklung übernimmt der neue Versorger.

„Bei den Ergebnislisten der Vergleichsportale sollten Verbraucher genau hinsehen.“
„Bei den Ergebnislisten der Vergleichsportale sollten Verbraucher genau hinsehen.“ © Kai Köhn, Leiter „Marktwächter Energie“, Verbraucherzentrale Niedersachsen

Sparpotenzial ist in Deutschland noch jede Menge vorhanden. Nach dem jüngsten Monitoring-Bericht von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt kommen 24,4 Prozent des Erdgases für private Haushalte aus der Grundversorgung, die am teuersten ist. 56,8 Prozent werden über Sonderverträge mit den Grundversorgern bezogen, 18,8 Prozent stammen von anderen Versorgern. Als Faustregel gilt hier laut Kai Köhn, Leiter des Projekts „Marktwächter Energie“ der Verbraucherzentrale Niedersachsen: Die Grundversorger punkten mit Service und Sicherheit, die Konkurrenten mit niedrigeren Preisen. „Es gibt kein richtig oder falsch.“ So könne eine gute Mischung aus Preis und Verlässlichkeit etwa ein Sondervertrag beim Grundversorger sein.

Einen Überblick über die unterschiedlichen Angebote vor Ort liefern Vergleichsportale im Internet, die Marktführer sind hier Verivox und Check24. Köhn empfiehlt, mindestens zwei Plattformen zu nutzen und die Ergebnisse zu vergleichen, da diese ihre Rankings nach unterschiedlichen Kriterien bilden.

Ihren Jahresverbrauch finden die Kunden auf der letzten Abrechnung. Die Nutzer können zum Beispiel auch einstellen, dass sie nur Biogas beziehen wollen. Köhn rät zu einem Tarif mit einer kurzen Kündigungsfrist – falls die Preise steigen oder andere Anbieter ihre senken, kann sich das auszahlen. Auch einen Umzug erleichtert dies, wobei hier manche Versorger gesonderte Fristen in ihre Geschäftsbedingungen schreiben.

Von Paket-Tarifen rät der Verbraucherschützer ab: „Das lohnt sich allenfalls bei einem ganz gleichmäßigen Verbrauch.“ Denn die nicht genutzte Energie verfällt, und wer umgekehrt die bereits gekaufte Menge überschreitet, bezahlt oft deutlich mehr.

Vor Kaution und Vorkasse warnt Köhn ebenfalls, denn bei der Insolvenz eines Anbieters können die Kunden ihr Geld verlieren. Berücksichtigen sollten sie zudem, dass eine Preisgarantie oft nur bedeutet, dass die Versorger gestiegene Einkaufspreise nicht weitergeben dürfen. Höhere Steuern etwa können trotzdem auf die Kunden umgelegt werden.

Wer sich nicht jedes Jahr neu über den besten Tarif informieren will, sollte Köhn zufolge die Bonuszahlungen herausrechnen, die in der Regel nur fürs erste Jahr gezahlt werden. Bei sehr hohen Boni ist besondere Aufmerksamkeit geboten: „Sie können so hoch sein, dass nach einem Jahr sogar der Grundtarif günstiger wäre“, erläutert Köhn. Außerdem sind die Voraussetzungen genau zu prüfen. So gilt der Bonus manchmal nicht, wenn der Neukunde vorher bei bestimmten anderen Anbietern war.

Hat sich der Nutzer entschieden, welche Kriterien ihm wichtig sind, sollte er bei den Ergebnislisten der Vergleichsportale genau hinsehen. An erster Stelle steht nicht etwa der günstigste Tarif, sondern eine Anzeige – die den übrigen Treffern optisch stark ähnelt. Die Portale sind Unternehmen, wie Köhn betont, die unter anderem von Werbung leben.

Wer mit einem Anbieter liebäugelt, dem empfiehlt sich laut Köhn eine weitere Internetrecherche: wie zufrieden dessen Kunden sind. Zur Sicherheit sollten Verbraucher zudem direkt beim ausgewählten Versorger die Konditionen abgleichen – nicht immer stimmen diese mit den beim Vergleichsportal genannten überein. Auch sei es einen Versuch wert, dem Grundversorger die Konditionen zu schicken und um ein Gegenangebot zu bitten.

Ist der neue Anbieter gefunden, gilt es, die Kündigungsfrist zu beachten. Aus der Grundversorgung kommen Kunden in nur 14 Tagen, bei den anderen Tarifen gelten längere Fristen bis zu drei Monaten sowie bestimmte Vertragslaufzeiten bis zu zwei Jahren. Die Kündigung übernimmt in der Regel der neue Versorger. Selbst muss sich der Verbraucher zum Teil noch um die Endablesung für den Netzbetreiber kümmern, wozu er in dem Fall aufgefordert wird. Achtung: Manche Versorger bieten als Kontaktmöglichkeit nur das Internet an, das ist nicht jedermanns Sache.

Von spontanen Vertragsabschlüssen an Haustür oder Telefon rät Köhn dringend ab. Die Vertreter seien sehr gut geschult – am Ende schließt der Kunde womöglich einen Vertrag ab, dessen Fallstricke ihm nicht bewusst waren.

PERSÖNLICHE BERATUNG

Weitere Informationen gibt die Verbraucherzentrale unter www.marktwaechter-energie.de. Über persönliche Beratungsmöglichkeiten informieren die örtlichen Verbraucherzentralen.