Braunschweig. In der Debatte um die Sterbehilfe bilden sich Bündnisse über Parteigrenzen hinweg.

Unsere Leserin Insulanerin2011 schreibt auf unserer Internet-Seite:

Die Initiative der Gruppe Peter Hintze (CDU), Carola Reimann (SPD) und Karl Lauterbach (SPD) mit dem Ziel, todkranken Sterbewilligen in ihrer großen Not einen Ausweg zu ermöglichen, wird hoffentlich bei den Debatten zum Thema Sterbehilfegesetz im Bundestag viel Gehör finden.

Zu dem Thema recherchierten Katrin Teschner und unsere Agenturen

Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten, doch es gibt Grauzonen. Im Herbst 2015 soll der Bundestag über ein Verbot oder neue Regeln zur Beihilfe zum Suizid entscheiden. Es gibt keinen Gesetzentwurf der Regierung; vielmehr erstellen die Abgeordneten verschiedene Gruppenanträge, über die das Parlament entscheidet. Für ein Recht auf würdevolles Sterben sprechen sich alle aus, aber das Verständnis darüber geht weit auseinander. Die kontroversen Positionen verlaufen quer durch die Parteien. Folgende Konzepte stehen sich gegenüber:

1 Verbot für Sterbehilfe: Zahlreiche Abgeordnete der Union wollen Haftstrafen für die organisierte Sterbehilfe. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) ist auch gegen ärztlich begleitete Selbsttötung. Er setzt auf den Ausbau von Hospizen und der Palliativmedizin. Nicht bestrafen will die Gruppe enge Angehörige, die einen Schwerstkranken in der Familie beim Suizid begleiten.

2 Verbot der organisierten Sterbehilfe : Die Grünen-Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg und Harald Terpe wollen ebenfalls die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid, also zum Beispiel die Sterbehilfe durch Vereine, verbieten. Die Beihilfe soll indessen nicht nur für Angehörige, sondern auch für nahestehende Menschen straflos bleiben. Dazu zählen auch Ärzte, falls ein enges Vertrauens- und Fürsorgeverhältnis zum Patienten besteht.

3 Straflosigkeit für Ärzte: Die SPD-Politikerinnen Eva Högl und Kerstin Griese wollen auch die organisierte Beihilfe zum Suizid unter Strafe stellen. Ärzte sollen in „ethischen Grenzsituationen“ aber den Freiraum haben, Schwerstkranken beim Sterben zu helfen – auch dann, wenn sie mit ihnen nicht eng bekannt sind.

4 Sterbehilfe mit strengen Auflagen: Eine Gruppe von sechs Koalitionsabgeordneten will es Ärzten freistellen, ob sie Todkranken bei der Selbsttötung helfen. Der Patient müsse aber zum Beispiel das tödliche Medikament selbst zu sich nehmen. Auch müsse feststehen, dass die Erkrankung des Sterbewilligen unumkehrbar zum Tod führt, er schwer leidet und umfassend über palliative Behandlungsmöglichkeiten aufgeklärt wurde. Die Diagnose müsse von einem zweiten Arzt bestätigt werden. Eine strafrechtliche Regelung dazu ist nicht geplant. Vielmehr fordert die Gruppe eine zivilrechtliche Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch im Umfeld der Patientenverfügung.

5 Neue Regeln für Vereine: Eine Gruppe um die Grünen-Politikerin Renate Künast sieht keinen Bedarf, die Rechtslage zu ändern. Mit Blick auf Vereine will sie lediglich „einige Klarstellungen im Vereinsrecht“ vornehmen.