Braunschweig. Was entscheidet noch die nationale Regierung, was die EU? Es gibt drei Arten von Zuständigkeiten, die Grenzen sind zum Teil fließend.

Zuständigkeiten in der Europäischen Union

Vor der Europawahl wird die Frage nach der Machtverteilung in der EU eine große Rolle spielen. Schon in den letzten Monaten hatten die Parteien in Deutschland darüber gestritten, ob weitere Kompetenzen angesichts der Eurokrise nach Brüssel verlagert werden müssen. Doch insbesondere die CSU wehrt sich gegen einen „Zentralstaat Europa“. Vielen Bürger sind die Bürokratie und schwer durchschaubaren Entscheidungswege in der EU ohnehin suspekt. Nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Harris im Herbst vorigen Jahres sprachen sich 44 Prozent der Deutschen dafür aus, dass die EU künftig Machtbefugnisse abgeben solle. Dagegen befürworteten nur 25 Prozent der Befragten einen Machtzuwachs für Brüssel.

Was kann überhaupt noch von den nationalen Regierungen beschlossen werden? Tatsächlich verliert man im Dickicht der Kompetenzen schnell den Überblick. Die Aufteilung ist historisch gewachsen, teilweise aber auch auf politische oder gerichtliche Entscheidungen zurückzuführen.

Grundsätzlich gilt: Auf Bildung, Kultur und den Zivilschutz hat die EU keinen Einfluss, das gilt ebenfalls für wesentliche Bereiche der Gesundheitspolitik, etwa der Organisation des Gesundheitswesens und der medizinischen Versorgung. Auch der Sport bleibt nationale Domäne.

Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Kompetenzen, die zum Teil von der EU und zum Teil vom Mitgliedstaat wahrgenommen werden. Beispiel Sozialpolitik: Für Arbeitsrecht oder Sozialversicherungen sind die Länder zuständig. Wenn es um Verbesserungen der Arbeitsbedingungen, Chancengleichheit von Frau und Mann und Bekämpfung jeder Form von Ausgrenzung und Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt geht, greift die EU ein. Beispiel Energiepolitik: Auf europäischer Ebene sollen vor allem Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit der Binnenmarkt für Strom und Gas funktioniert und der notwendige grenzüberschreitende Netzausbau gefördert wird. Die Entscheidung über den nationalen Energiemix ist jedoch Sache der Mitgliedstaaten. Polizei und Justiz bleiben ebenfalls in Länderhand. Aber die Sicherheitsbehörden arbeiten zwecks Bekämpfung von Terrorismus, organisierter Kriminalität, illegaler Einwanderung oder Extremismus immer enger zusammen.

Entscheidend ist der Grundsatz der Subsidiarität. Das heißt: Die Union darf nur regeln, was die Einzelstaaten allein nicht ausreichend lösen können. Außerdem dürfen sich EU-Kommission, -Rat und -Parlament nicht selbst Zuständigkeiten zuschreiben. Die EU kann nur die Aufgaben übernehmen, die Ihr von den Mitgliedstaaten zugeteilt wurden.

Das haben diese für den Binnenmarkt getan. Die Freizügigkeit von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeit ist eines der Grundprinzipien der Europäischen Gemeinschaft. Damit eng verknüpft ist der Außenhandel und die Sicherung des Wettbewerbs. Auch die Währungspolitik ist Sache der EU – soweit sie sich auf die Gemeinschaftswährung Euro bezieht.