Naturschützer widersprechen Förstern
Wolfenbüttel Vier Naturschutz-Kreisverbände haben ein Positionspapier erarbeitet. Sie fordern ein Naturschutzgebiet im Elm.
Teile des Elms sollten kreisübergreifend zum Naturschutzgebiet erklärt werden. Dafür machen sich der Nabu Wolfenbüttel und der Nabu Schöppenstedt sowie der BUND in den Kreisen Wolfenbüttel und Helmstedt stark. Hintergrund ist ein Entwurf des Landkreises Wolfenbüttel für eine neue Verordnung des Landschaftsschutzgebiets Elm.
Kern ist die Errichtung eines sogenannten FFH-Gebietes Nordwestlicher Elm. In diesem Areal rund um das Reitlingstal, das mit 1460 Hektar rund zwölf Prozent der gesamten Fläche des Landschaftsschutzgebiets Elm umfasst, sollen besondere Naturschutzbedingen gelten. „FFH-Gebiete sind die wertvollsten Naturräume, die wir in Deutschland haben“, sagt Eckhart Prause, stellvertretender Vorsitzender des Nabu Wolfenbüttel. Sie seien am reichsten an seltenen Arten und naturnahen Lebensräumen.
„Faktisch ist das FFH-Gebiet gesichert“, sagt Prause, mit Blick auf EU-Vorschriften. Die konkrete Umsetzung im Elm fehle allerdings noch.
Der Landkreis versuche nun, die FFH-Schutzverordnung in die überarbeitete Landschaftsschutzverordnung zu integrieren, kritisieren die Naturschützer in ihrem Positionspapier. Das könne ihrer Ansicht nach nicht gelingen.
Kritik gibt es aber auch an den Plänen des Landkreises Wolfenbüttel. „Der Kreis will das FFH-Gebiet als Landschaftsschutzgebiet belassen. Wir denken, es sollte ein Naturschutzgebiet werden.“, sagt Prause. Diese Vorstellung vertrete auch der Kreis Helmstedt.
Eine solche gemeinsame Lösung über Verwaltungsgrenzen hinweg sei nötig, betonen die Naturschützer in ihrem Positionspapier. „ Der Natur sind Kreisgrenzen egal.“ Die Natur im Elm verdiene eine abgestimmte, den Schutzzielen entsprechende Lösung.
Bei den Forstwirten stößt die Forderung nach einem Naturschutzgebiet allerdings auf Widerspruch. Sie fürchten mehr Bürokratie und haben Sorge, dass sie beispielsweise bei Pflege und Auswahl der Bäume eingeschränkt werden könnten.
Prause streitet das nicht ab. „In FFH-Gebieten kann es zu Nutzungseinschränkungen kommen.“ Es gebe aber die Verpflichtung, die von Brüssel vorgegebenen Schutzziele umzusetzen.



