Von der schwierigen Suche nach Wahlhelfern
Wolfenbüttel Wahlen machen sich nicht von selbst: Davon können Stadt und Landkreis ein Lied singen. Besonders schwierig gestaltet sich die Suche nach Wahlhelfern.
Genau 304 werden für die 38 Wahllokale in Stadt und Ortsteilen am 20. Januar zur Landtagswahl benötigt. Um die Helfer, die zum Auszählen der Briefwahlunterlagen benötigt werden, kümmert sich der Landkreis. Dies sind nach Angaben von Verwaltungsmitarbeiter Marc Lohmann 95. Für die Wahllokale in den Gemeinden sind diese selbst zuständig.
„Wir greifen am liebsten auf Freiwillige zurück“, sagt Silke Grünewald. Die 42-Jährige organisiert die Wahl in der Stadt. Für das Amt des Wahlvorstehers erklärten sich meist Verwaltungskollegen bereit. Für alle anderen nutzt Silke Grünewald gemeinsam mit ihrer Kollegin Sabrina Dopslaff auch gerne Namen aus alten Datenbanken. Zudem verteilt die Stadt Flyer in den Gymnasien.
Wer einen Brief bekommt, in dem er aufgefordert wird, als ehrenamtlicher Wahlhelfer zu fungieren, hat kaum eine Chance, sich für den Wahlsonntag etwas anderes vorzunehmen. „Das Ehrenamt ist verpflichtend“, machen Silke Grünewald und Marc Lohmann unmissverständlich deutlich.
Wer dennoch nicht zum anberaumten Termin erscheint, muss mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro rechnen. „Zur Bundestagswahl 2009 mussten wir davon zweimal Gebrauch machen“, erinnert sich Lohmann. In der Stadt kann sich Silke Grünewald an keinen Fall erinnern. Sie räumt ein: „Das ist auch immer mit einem großen Aufwand verbunden.“
Wer am Wahltag in den Wahllokalen als Wahlvorsteher, Schriftführer oder Beisitzer tätig ist, bekommt dafür ein so genanntes Erfrischungsgeld. Der Landkreis gibt 25 Euro, die Stadt will erstmals zur Landtagswahl 30 Euro zahlen. Von diesem Betrag kommen 5 Euro je Wahlhelfer aus dem Stadtsäckel, den Rest stellt das Land zur Verfügung. Zudem können Fahrtgeld und Verdienstausfall geltend gemacht werden.
Das Wichtigste aber – da sind sich Stadt und Landkreis einig – ist die Zuverlässigkeit der Helfer. „Das Schlimmste ist, wenn noch am Wahltag jemand absagt oder gar nicht erst kommt“, ergänzt Silke Grünewald. Für diesen Fall allerdings habe der Gesetzgeber vorgesorgt: „Der erste oder letzte Wähler im jeweiligen Wahllokal kann als Wahlhelfer zwangsverpflichtet werden – und wenn es nur noch zum Auszählen der Stimmen ist.“
Kontakt Stadt: (0 53 31) 8 63 16.
