Gericht: Studenten haben getäuscht
Wolfenbüttel Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat am Dienstag die Klagen zweier Studenten gegen die Ostfalia abgewiesen. Die Studenten hatten geklagt, weil sie wegen Täuschung eine Prüfung nicht bestanden hatten.
Das Verwaltungsgericht sah es als erwiesen an, dass die Studenten bei der Erstellung einer Hausarbeit versucht haben, ihre Prüfer zu täuschen. „Aus den festgestellten Tatsachen ergab sich, dass ein Täuschungsversuch stattgefunden hat“, sagte Torsten Baumgarten, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht. „Eine Täuschung liegt dann vor, wenn wesentliche Teile von der Arbeit eines anderen übernommen oder gemeinsam erarbeitet werden.“ Die Studenten hätten diesen Vorwurf nicht entkräften können. „Die Prüfer haben in der Verhandlung insgesamt 30 Punkte aufgelistet, die für einen Täuschungsversuch sprachen. Die Arbeiten enthielten die gleiche Gliederung, gleiche Zitate und sogar gleiche Fehler“, so Baumgarten.
Dass ihre Arbeiten Ähnlichkeiten enthielten, war den Studenten Tim Franke und Markus Brandt (Namen geändert) von Anfang an klar. „In der Arbeit ging es um Schuld- und Sachenrecht und alle mussten den gleichen Sachverhalt bearbeiten“, sagte Brandt. „Da gab es natürlich Übereinstimmungen, aber die gab es auch in den Arbeiten von anderen Kommilitonen.“ Dieser Argumentation schloss sich auch der Rechtsanwalt der Studenten, Benjamin Unger, an. „Dass es Ähnlichkeiten zwischen den Arbeiten gibt, ist selbstverständlich. Schließlich benutzen die Studenten die gleichen Bücher, treffen sich in der Bibliothek und reden miteinander über ihre Arbeit“, sagte er. „Das Gericht blendet die Lebenswirklichkeit der Studenten aus, wenn es sagt, dass es dadurch nicht zu Übereinstimmungen kommt.“
Franke und Brandt hatten ihre Hausarbeiten im vergangenen Februar zeitgleich eingereicht. Einen Monat später erhielten die beiden eine E-Mail ihres Prüfers. „Darin stand, dass wir zusammengearbeitet und deswegen die Prüfung nicht bestanden hätten“, so Franke. „Das haben wir nicht so gesehen. Wir haben nicht getäuscht.“ Die Studenten suchten das Gespräch mit dem zuständigen Prüfer. „Er hat sich komplett uneinsichtig gezeigt und sich überhaupt nicht damit beschäftigt“, sagte Brandt. „Er hat sich nicht auf eine Diskussion eingelassen.“
Die beiden erhoben daraufhin Widerspruch gegen die Entscheidung des Professors. Der Fall landete vor dem Verwaltungsgericht. „Ich fand es erschreckend, wie schnell eine Vorverurteilung stattgefunden hat“, sagte Franke. „Das wollten wir uns nicht gefallen lassen“, so Brandt.
Zwar haben beide Studenten mittlerweile ihren Bachelorabschluss im Studiengang Recht, Finanzmanagement und Steuern geschafft und sind nicht mehr an der Ostfalia eingeschrieben. Dennoch ist die Enttäuschung über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts groß. „Wir werden uns die Urteilsbegründung noch einmal in Ruhe anschauen und dann entscheiden, wie wir weiter vorgehen“, so Rechtsanwalt Unger.



