Bewährungsstrafe für falsche Anzeige
Wolfenbüttel Im Streit um ein Drogengeschäft beschuldigte ein 29-Jähriger zwei Männer, ihn betrogen zu haben.
Wegen falscher Verdächtigung, Drogenhandel, Körperverletzung und Hehlerei hat das Amtsgericht gestern einen 29-Jährigen zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt.
Der Mann hatte zugegeben, im September 2011 700 Ecstasy Tabletten für 1500 Euro gekauft zu haben. Diese habe er weiterverkaufen wollen. Da die Tabletten jedoch nicht die gewünschte Qualität gehabt hätten, habe er die Tabletten entsorgt und das Geld von den Verkäufern zurückgefordert.
Da die beiden Männer nicht bezahlen wollten, erstattete der Angeklagte Anzeige bei der Polizei. Er gab an, dass die Männer ihm für 1500 Euro eine goldene Uhr verkauft hätten, die er jedoch nicht bekommen habe. Die Polizei leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges ein, das jedoch mittlerweile wieder eingestellt wurde. „Die machen mit ihren Drogengeschäften so viel Geld“, sagte der 29-Jährige in der Verhandlung. „Da habe ich mir gedacht: Wenn ihr mir mein Geld nehmt, nehme ich euch die Einkünfte.“
Mit Drogen zu handeln und dann noch zur Polizei zu gehen und die anderen Beteiligten anzuzeigen nannte der Staatsanwalt „dreistes Verhalten“. „Damit haben Sie Polizei, Richter und Staatsanwälte beschäftigt, die sich in der Zeit auch um wirkliche Straftaten hätten kümmern können“, sagte er. Der Angeklagte gab zu seiner Verteidigung an, dass zu diesem Zeitpunkt in seinem Leben schon nicht mehr alles gut gelaufen sei. Durch Drogenprobleme habe er in der Vergangenheit beispielsweise immer wieder sein Studium abgebrochen. Zum Zeitpunkt der Tat sei er aber bereits zwei Jahre abstinent gewesen. Außerdem leide er unter einer Psychose, die mit Medikamenten behandelt werden müsse.
Diese Psychose sei auch der Grund für eine weitere Tat gewesen, die ebenfalls vorm Amtsgericht verhandelt wurde. So habe sich der Angeklagte im September vergangenen Jahres der Polizei widersetzt, als diese ihn in Gewahrsam nehmen wollte. Seine Ehefrau hatte die Beamten gerufen, da er in der gemeinsamen Wohnung randaliert habe. Vor Ort bedrohte der Mann die Polizeibeamten zunächst mit einer Eisenstange und wehrte sich dann mit Tritten und Schlägen gegen die Festnahme. Bei der Auseinandersetzung wurde ein Polizeibeamter verletzt.
Auch eine dritte Tat räumte der Angeklagte ein. Er habe gestohlene Handys weiterverkauft, um an Geld zu kommen.
Das Gericht wertete das umfassende Geständnis zugunsten des Angeklagten. Auch die zuversichtliche Einschätzung seiner Bewährungshelferin wirkte sich für den 29-Jährigen positiv aus, so dass sich das Gericht trotz zweier offener Bewährungen und einschlägiger Vorstrafen für eine weitere Bewährungsstrafe entschied.



