27-jähriger Schwarzfahrer erhielt letzte Bewährungschance
Wolfenbüttel Obwohl er schon zweimal wegen Schwarzfahrens vorbestraft war, wurde ein 27-Jähriger erneut zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Dienstagmorgen im Amtsgericht Wolfenbüttel: Soeben hat der Staatsanwalt gegen einen 27-jährigen jungen Mann wegen des Erschleichens von Leistungen drei Monate Gefängnis ohne Bewährung gefordert. Obwohl er noch unter zwei Bewährungsauflagen stand, sei er erneut schwarz gefahren und dabei erwischt worden.
„Ich verspreche, dass ich niemals mehr schwarz fahren werde“, beteuert der Angeklagte, der auf den Beistand eines Anwaltes verzichtet hatte. Er hatte das Schwarzfahren in Bus und Bahn zugegeben.
Der Amtsrichter war gnädig gestimmt und gab dem Angeklagten trotz Verstoßes gegen Bewährungsauflagen noch eine allerletzte Chance, zumal er positive Ansätze in der Lebensführung des Angeklagten ausgemacht hatte.
Der Richter zieht sich vor der Urteilsverkündung zurück. Anschließend verkündet er im Namen des Volkes: Der Angeklagte wird zu drei Monaten Gefängnis, ausgesetzt zu drei Jahren auf Bewährung, verurteilt. Ihm wird ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Der Richter warnt den Angeklagten: „Noch eine Bewährung erhalten Sie garantiert nicht mehr.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft noch Bedenken hat.

