23-Jähriger schlug Bekanntem mit der Faust ins Gesicht
Wolfenbüttel Wegen Körperverletzung musste sich am Donnerstag ein 23-jähriger Wolfenbütteler bereits zum zweiten Mal vor dem Amtsgericht verantworten.
Im ersten Verfahren war er zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Nur: Die geforderten 300 Euro zahlte er nicht. Gestern wurde die Verhandlung deshalb noch einmal neu aufgerollt. Am Ende stand eine dreimonatige Freiheitsstrafe, die zu zwei Jahren Bewährung ausgesetzt wurde.
Der Vorfall hatte sich im Juli vergangenen Jahres ereignet. Der Angeklagte traf an der Großen Kirchstraße im Beisein seiner damaligen Freundin auf einen jungen Mann. Dieser soll dafür verantwortlich gewesen sein, dass eine Bekannte des Paares drogensüchtig wurde. Nach einer Schubserei habe der Mann plötzlich in seine Tasche gegriffen. „Ich dachte, er holt jetzt ein Messer raus“, sagte der Angeklagte. Aus Furcht vor einer schweren Verletzung habe er den Moment genutzt und das Opfer mit einer Faust ins Gesicht geschlagen.
Ob der Beschuldigte den Mann auch mit Fußtritten an den Kopf malträtierte oder mit dem Knie, blieb zunächst ungeklärt. Auf eine Befragung des Zeugen hatte das Gericht verzichtet, da sich der Angeklagte geständig zeigte. Der Richter trug aus den Akten vor, dass sich das Opfer im ersten Verfahren nicht sicher war, ob tatsächlich Tritte mit dem Fuß erfolgten. Der Beschuldigte bestritt dies. Das Gericht schenkte ihm Glauben und ließ den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung deshalb fallen.
In seiner Urteilsbegründung erläuterte der Richter, dass es sich bei der geschilderten Situation um keinen Notfall gehandelt habe. Für diese Sichtweise hatte sich die Pflichtverteidigerin des 23-Jährigen stark gemacht. Der Richter sagte: „Notwehr setzt einen gegenwärtigen, begonnenen Angriff voraus. Es reicht nicht zu vermuten, dass ein Angriff bevorsteht. Der Mann hätte ja auch ein Handy aus seiner Tasche ziehen können, um die Polizei zu rufen.“
Zugunsten des Angeklagten wertete der Jurist, dass dieser im Begriff sei, sein Leben neu zu ordnen. Als Selbständiger habe er finanziell Schiffbruch erlitten. Durch ein mehrmonatiges Praktikum sowie die Aussicht auf einen Ausbildungsplatz bestehe eine günstige Sozialprognose. Außerdem sei der Angeklagte noch nicht wegen ähnlicher Delikte aufgefallen. Gleichwohl sei er als Heranwachsender wegen Diebstählen bereits vor Gericht gelandet.
Die Geldstrafe, so der Wolfenbütteler, habe er aufgrund fehlender Einkünfte nicht zahlen können. Er kündigte an, den Kontakt zu seiner Bewährungshelferin diesmal ernst zu nehmen und alles zu befolgen.



