Urteil im Kleingartenprozess: Lebenslang
2009-05-07T11:43:00+0200Für die Ermordung seiner drei Nachbarn in einer Kleingartenkolonie in Gifhorn
ist ein 66-Jähriger heute Vormittag zu einer lebenslangen Haftstrafe
verurteilt worden. Außerdem stellte das Landgericht Hildesheim die besondere
Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung erschwert.
Der frühere VW-Arbeiter hatte die tödlichen Schläge mit einem Holzknüppel vor Gericht gestanden, allerdings von Notwehr gesprochen. Der Bluttat im niedersächsischen Gifhorn war ein jahrelanger Kleinkrieg um Abfälle, Grundstücksgrenzen, Ruhestörung und Rasenmähen vorangegangen.
"Der Angeklagte war verärgert über die Familie, weil sie seine Regeln missachtete", sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Pohl in seiner Urteilsbegründung. Auslöser der Bluttat war ein mannshoher Haufen Reisig, der vor dem Gartentor des Angeklagten lag. Anders als der Rentner annahm, waren dafür nicht die späteren Opfer verantwortlich, sondern ein anderer Gartennachbar.
Der Angeklagte habe sich entschlossen, den 33 Jahre alten Sohn mit einem Eichenknüppel zu töten. Er versteckte sich in einem Gebüsch und lauerte dem jungen Mann auf. Mindestens zehnmal schlug er auf den 33-Jährigen ein. "Der Angriff kam völlig überraschend, der Angeklagte versetzte seinem Opfer wuchtige Schläge", erklärte Pohl. Damit habe er aus niedrigen Beweggründen gehandelt, das Opfer sei arglos gewesen.
Als die Eltern ihrem verzweifelt rufenden Sohn zur Hilfe eilten, habe sich der Angeklagte entschlossen, auch sie zu töten, um die erste Straftat zu vertuschen. Der Rentner zerschmetterte die Schädel der 59 und 64 Jahre alten Eltern. Laut Obduktionsbericht kniete er sich noch auf den älteren Mann und zerquetschte ihm dabei Hals und Brustkorb. Danach hatte der 66-Jährige die drei Schwerverletzten in eine Ausbuchtung des Weges gezogen, dort liegengelassen und war mit dem blutigen Eichenknüppel in der Hand nach Hause gegangen. Die drei starben einen langsamen, qualvollen Tod. "Ich dachte, sie stehen wieder auf und haben nur Kopfschmerzen", hatte der nicht vorbestrafte Angeklagte vor Gericht ausgesagt. "Eine dreiste und dumme Schutzbehauptung", kommentierte der Richter diese Äußerung. Erst am nächsten Tag entdeckte ein Kleingärtner die Leichen.
Der Rentner, den Staatsanwalt Wolfgang Scholz als cholerisch, pedantisch, unversöhnlich und spießbürgerlich charakterisiert hatte, hielt sich selbst für den "General", seine Gartennachbarn bezeichnete er als "Stoppelhopser".
Der Angeklagte sei zur Tatzeit voll schuldfähig gewesen, ein Gutachter hatte ihm zwar zwanghafte Persönlichkeitszüge, aber keine Persönlichkeitsstörung attestiert. Mehr als 40 Jahre hatte der ehemalige VW-Arbeiter erfolgreich seinen Beruf ausgeübt, ist seit über 40 Jahren verheiratet und nie straffällig geworden. Außerhalb des Gartens galt er als liebevoller Großvater und war unauffällig.
"Ich bereue aus tiefstem Herzen, diese Katastrophe herbeigeführt zu haben", hatte er in seinem Schlusswort gesagt und damit erstmals in dem Prozess Bedauern geäußert. Er sei aber kein Mörder oder Totschläger. Für die jahrelangen Streitigkeiten seien nach wie vor die Nachbarn verantwortlich. "Ich würde wieder so handeln", beharrte er. "Damit zeigt er nicht die geringste Unrechtseinsicht", stellte der Vorsitzende Richter fest.
Mit dem Urteil folgte das Gericht der Forderung der Anklage. Die beiden Verteidiger hatten sich nicht auf eine einheitliche Strategie einigen können. Währen der Pflichtanwalt eine Verurteilung wegen Totschlags forderte, beharrte der Wahlverteidiger auf die verminderte Schuldfähigkeit. Die Verteidigung kündigte Revision an. dpa


