Wolfsburger Gericht verurteilt Himmelfahrtsschläger
Wolfsburg Am Vatertag griffen VfL-Ultras zwei Polizisten am Klieversberg an. Einer der Täter stand jetzt vor Gericht.
Himmelfahrt griff eine Gruppe VfL-Ultras zwei Polizisten an, die in Zivil mit Freunden den Vatertag feiern wollten. Gestern stand der erste Angeklagte vor Gericht. Weitestgehend emotionslos gestand er die ihm vorgeworfenen Taten.
Demnach war er mit etwa 25 Bekannten aus der Ultra-Szene am Klieversberg gewesen, als die Gruppe die beiden Polizisten sah, die ihnen von Einsätzen bei Fußballspielen bekannt waren. Der Angeklagte war einer der ersten, die auf die beiden Polizisten zuliefen. Den einen schubste er, den anderen malträtierte er mit Faustschlägen und schlug und tritt auch dann noch auf ihn ein, als er schon am Boden lag. Seine Freunde schlugen indessen den anderen Beamten. Beide Polizisten verloren das Bewusstsein. Welcher von seinen Freunden – die den Angeklagten laut der Richterin selbst schwer belastet hatten – ebenfalls an der Schlägerei beteiligt waren, wollte er nicht sagen. Ob er in Richtung Kopf des Opfers trat und damit dessen Tod in Kauf nahm, ließ sich nicht beweisen.
Neben den körperlichen Verletzungen leiden beide Opfer psychisch unter dem Vorfall. „Es ist das Eine, in Uniform im Einsatz angegriffen zu werden. Dass uns das in Zivil passiert ist, ist etwas anderes. Da ist eine Grenze überschritten. Ich fühle mich in der Stadt nicht mehr sicher“, sagte einer von ihnen aus.
Dass der Angriff auf die beiden Polizisten über eine normale Körperverletzung hinausgeht, befand auch die Richterin in ihrer Urteilsverkündung und schloss sich damit dem Plädoyer der Staatsanwältin an. „Die Zeugen haben ausgesagt, dass der Übergriff sich direkt gegen die zwei Polizisten richtete. Deren Freunde wurden weitgehend in Ruhe gelassen. Jeder Funktionsträger in der Stadt hat das Recht, seine Freizeit hier unbescholten zu verbringen.“ Neben 100 Arbeitsstunden, die der 18-Jährige leisten muss, verurteilte das Schöffengericht ihn außerdem nach Paragraph 27 des Jugendgerichtsgesetzes: Innerhalb einer Bewährungszeit von einem Jahr muss er Auflagen – darunter das Nachholen des Hauptschulabschlusses und eine Tätertherapie – erfüllen. Tut er das nicht, droht eine Jugendstrafe. Vor allem gilt für ihn: Er darf sich dem VfL-Stadion nicht mehr nähern. Mit unbewegter Miene nahm er das Urteil an und fragte: „Aber in die Fußballkneipe darf ich noch, ja?“

