Strafbefehle erlassen – nun droht Disziplinarverfahren
Wolfsburg Gegen zwei Brandmeister wurden Strafbefehle erlassen, die Silvester in der Werkstatt der Wache mit einem Böller eine Detonation verursacht haben.
„Das Amtsgericht Wolfsburg hat die Strafbefehle gegen die Feuerwehrmänner erlassen. Diese sind inzwischen rechtskräftig“, erklärte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Birgit Seel, auf WN-Nachfrage. Der Vorwurf gegen den 32-jährigen Oberbrandmeister sowie einen 27-jährigen Brandmeister lautete „fahrlässige Auslösung einer Sprengstoffexplosion“. Rund zehn Monate dauerten die Ermittlungen.
„Ich kann verstehen, wenn sich manche fragen, warum das so lange dauert, bis es zur Entscheidung kommt – auch aus Sicht der Betroffenen. Sie wollen ja ebenfalls auch mit der Sache abschließen“, erklärte der Erste Stadtrat Werner Borcherding, in dessen Zuständigkeitsbereich die Feuerwehr fällt. So lange die Staatsanwaltschaft ermittelte, ruhte das disziplinarrechtliche Verfahren gegen das Duo. Um zu prüfen, ob es wieder aufgenommen wird, fordert die Ermittlerin der Stadtverwaltung in dem Verfahren nun bei der Staatsanwaltschaft die Fallakte an, hieß es aus dem Rathaus. „Für die Bewertung des Gesamtvorgangs ist die unerlässlich“, so Borcherding. Mögliche Konsequenzen, die den Brandmeistern drohen, reichen von einer Verwarnung, Geldbuße oder Kürzung der Dienstbezüge bis hin zur Degradierung oder Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Borcherding stellte fest, dass auch geprüft wird, ob die Schäden durch die Explosion den Feuerwehrleuten in Rechnung gestellt wird. „Ich gehe davon aus, dass sie dafür aufkommen müssen – das war kein Arbeitsunfall.“
Bei der Detonation wurde die Werkstatt verwüstet, durch den Druck zersplitterten mehrere Fenster, in der Decke bildete sich ein Riss. Sachschaden: rund 10 000 Euro. Die Feuerwehrleute erlitten Brandverletzungen an Armen, Beinen und Augen sowie Risse an den Trommelfellen. Sie wurden nach der Explosion ins Klinikum gebracht und mussten dort mehrere Tage stationär behandelt werden.
Dass ausgerechnet zwei Angehörige der Berufsfeuerwehr einen Böller Marke Eigenbau mit einem Acetylen-Sauerstoffgemisch bastelten und zündeten, sorgte allgemein für großes Kopfschütteln. Auf Anordnung von Borcherding wurde in dem Fall noch am Silvesterabend die Polizei eingeschaltet und eine interne Untersuchung eingeleitet.
Lange Zeit ließen die beiden Feuerwehrleute nur ihre Anwälte für sie reden und schwiegen selbst darüber, was sich am Silvesterabend in der Werkstatt ereignet hat. Schließlich räumten sie ihr Fehlverhalten ein. Ende August beantragte die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht Wolfsburg jeweils Strafbefehle in Höhe von 90 Tagessätzen à 60 Euro – insgesamt 5400 Euro. Die Beschuldigten hatten noch Glück: ab 91 Tagessätzen ist man vorbestraft. Die Anklagebehörde berücksichtigte bei ihrer Entscheidung, dass die Feuerwehrleute strafrechtlich zuvor nicht in Erscheinung getreten waren, zudem seien die schwerwiegenden gesundheitlichen, finanziellen und beruflichen Folgen erheblich.

