Missbrauchsprozess – Staatsanwalt fordert Freiheitsstrafe
Wolfsburg Unter Ausschluss der Öffentlichkeit sagte die Therapeutin der 13-Jährigen aus. Der Staatsanwalt sieht die Schuld des Wolfsburgers als erwiesen an.
Im Prozess gegen einen Wolfsburger, dem sexueller Missbrauch einer 13-Jährigen vorgeworfen wird, hat der Staatsanwalt am Dienstag eine Haftstrafe von insgesamt zwei Jahren und drei Monaten gefordert. Vor den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Nebenklage waren noch zwei Zeugen vernommen worden.
Zunächst sagte die Ergotherapeutin der 13-Jährigen Geschädigten aus. Sie betreut das Mädchen seit fünf Jahren. In der Therapie habe es von Männerbekanntschaften erzählt, sagte die 54-Jährige. Dabei ging es auch um sexuelle Details. Auf die ging die Zeugin auch ein – allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Als zweiter Zeuge sagte ein Wolfsburger Polizeibeamter aus. Er hatte dem Angeklagten die Handynummer zugeordnet, die das Opfer bei der Polizei genannt hatte.
Obwohl mit dem dritten Verhandlungstag die Beweisaufnahme geschlossen wurde, plädierte Verteidiger Voß noch nicht. Er wolle noch entscheiden, ob er einen Antrag stellt, nachdem alle Zeugen gehört wurden und das brauche Vorbereitung. Über die Art des Antrages schwieg er sich aus.
Der Staatsanwalt plädierte trotzdem. Für ihn sei die Schuld des Angeklagten in zweien der drei angeklagten Fälle nachgewiesen, sagte er. Dabei stützte er sich vor allem auf die Aussage der mittlerweile 15-Jährigen, die den Angeklagten treffend beschrieben und auch auf Bildern wiedererkannt hätte. Zudem benannte sie den Mann mit einem Spitznamen, der die Kurzform des vollen Namens des Mannes sei. Auch dass das Mädchen den Geschlechtsverkehr mit dem Mann so detailreich geschildert habe, untermauere ihre Glaubwürdigkeit, so der Staatsanwalt. „Das sind Dinge, die man sich schwerlich ausdenken kann“, sagte er.
Zudem spreche für die Aussage des vermeintlichen Opfers, dass sie keine „Belastungstendenzen“ habe. „Sie wollte ihn nicht in die Pfanne hauen, wollte ja eigentlich gar keine Verfolgung“, hieß es. Also habe sie auch keinen Grund, sich Lügen auszudenken. Dass der Angeklagte wusste, wie alt das Mädchen war, sei „aktiv besprochen“ worden, belastete ihn also zusätzlich. Die Forderung der Staatsanwaltschaft: insgesamt zwei Jahre und drei Monate Haft. Eine Bewährung käme damit nicht mehr infrage.



