Gericht stellt Verfahren gegen mutmaßlichen Schleuser ein
Wolfsburg Acht Jahre beschäftigte der Fall eines mutmaßlichen Schleusers aus Wolfsburg Polizei und Justiz. Nun wurde das Verfahren eingestellt – endgültig.
Die erste große Strafkammer des Landgerichts Braunschweig hat das Verfahren gegen einen 50-jährigen Wolfsburger wegen Einschleusens von Ausländerinnen eingestellt. Das Gericht begründet die Entscheidung damit, dass die Strafe neben den bereits verhängten Strafen in zwei weiteren Verfahren nicht beträchtlich ins Gewicht gefallen wäre. Eine Entschädigung für die 42 Tage, die der Mann in Untersuchungshaft gesessen hatte, wurde dem Angeklagten versagt.
Gegen ihn war seit 2004 wegen Einschleusens von Ausländern ermittelt worden. Den ersten Hinweis hatte das Ausländeramt der Stadt Wolfsburg gegeben. Ein erster Prozess scheiterte, das Urteil nach einem zweiten im Jahr 2010 hob der Bundesgerichtshof auf. Im aktuellen Verfahren war dem Angeklagten vorgeworfen worden, vier Scheinehen deutscher Staatsangehöriger mit ausländischen Frauen vermittelt zu haben, um den Frauen einen Aufenthaltstitel in Deutschland zu verschaffen. In einem Fall sei es tatsächlich zu einer Eheschließung gekommen. Der Angeklagte stritt die Vorwürfe ab. Der Vorsitzende Richter hatte gleich zum Auftakt festgestellt, aufgrund der erheblichen Verzögerung liege ein Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren vor.
