Bewährungsstrafe für Betrug mit Ballonfahrten
Verkaufte Gutscheine waren nur Einnahmequelle
Das Urteil war eine Überraschung: Nach den einhelligen Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung standen die Zeichen auf Freispruch. Das Schöffengericht aber entschied anders und verurteilte den Wolfsburger Ballonmeister Peter Schirge wegen 15-fachen gewerbsmäßigen Betrugs zu einem Jahr Haft auf Bewährung.
Dass der nun arbeitslose Ballonunternehmer im November vergangenen Jahres in die Schlagzeilen geraten war (WN berichteten), hatte eine Reihe von Anzeigen enttäuschter Kunden ausgelöst. Zwischen 2003 und Mitte 2005 hatte Schirge Gutscheine für Ballonfahrten für jeweils 150 bis 199 Euro verkauft, eingelöst wurden die Tickets in den gestern angeklagten Fällen jedoch nie.
Schirge verteidigte sich: Schuld an der Misere sei das "schlechte Ballonjahr 2004", statt geplanter rund 100 Fahrten habe es witterungsbedingt nur das "absolute Minus" von maximal acht gegeben. Dadurch sei ein Überhang an Tickets entstanden. 2005 habe er sogar noch Gutscheine von 2001 angenommen. Die 20 geprellten Zeugen bestätigten übereinstimmend, dass sie nie auf zwei- bis vierjährige Wartezeiten hingewiesen worden seien. Einhelliger Tenor: "Sonst hätte ich das Ticket nie gekauft." Termine habe Schirge immer wieder abgesagt und schlechte Witterung, defekte Ballons und fehlende Tüv-Abnahme als Ausrede angegeben. Um ihr Geld geht es ihnen längst nicht mehr: "Er soll nicht noch mehr Leute bescheißen."
Die Richterin hielt ihm vor: "Obwohl Sie wussten, dass Sie die Tickets aus 2004 schon nicht abarbeiten konnten, haben Sie 2005 munter weiter verkauft. Die Ballonfahrten waren alle als Geschenk gedacht, also rechneten die Käufer mit zeitnaher Einlösung, damit steht eine Täuschung Ihrerseits fest. Zudem brauchten Sie Geld und sahen das als gute Einnahmequelle an." Zurzeit hat Schirge keinen Ballon, wohl aber einen in Aussicht, wie sein Pilot andeutete. Im Schlusswort meinte er: "Zwei Jahre mache ich das noch, dann ist für mich Schluss."
