Angriff, „weil er Angst hat, selbst angegriffen zu werden“
Wolfsburg Am dritten Prozesstag im „Freisler-Prozess“ gab der Psychiater als Gutachter seine Einschätzung über den Angeklagten ab.
Vor dem Landgericht in Braunschweig fand am Donnerstag der dritte Verhandlungstag im Prozess gegen einen 57-Jährigen statt, der einen Wolfsburger Amtsrichter mit dem berüchtigten Nazi-Richter Roland Freisler verglichen haben soll.
Die Statistik des abwechslungsreichen Tages: Der Angeklagte stellte vier Ablehnungsanträge, zwei Verfahrensrügen und zwei Beweisanträge, er kündigte Strafanzeigen gegen den Wolfsburger Amtsrichter sowie den Vorsitzenden Richter bei der Generalstaatsanwaltschaft an. Fünfmal wurde er vom Vorsitzenden Richter „letztmalig“ ermahnt, nicht dazwischenzureden, da ihm zuvor das Wort nicht erteilt worden war. In einem Fall kassierte er tatsächlich wegen seiner Zwischenrufe ein Ordnungsgeld in Höhe von 150 Euro.
Ein Wortwechsel, der so auch typischerweise an anderen Prozesstagen hätte stattfinden können: Angeklagter – „Ich stelle jetzt den Antrag.“ Richter – „Sie haben nicht das Wort.“ Angeklagter – „Das stimmt nicht.“ Richter – „Alles, was Sie sagen, ist verlorene Spucke.“ Angeklagter – „Für mich ist entscheidend, dass ich in der Revision Erfolg habe. In Braunschweig wurde das Grundrecht auf Stellungnahme wohl abgeschafft.“ Besonders erzürnte es den Angeklagten, dass der Vorsitzende Richter einen Facharzt für Psychiatrie als Sachverständigen hinzugezogen hatte. Dieser sollte klären, ob der Angeklagte möglicherweise vermindert schuldfähig ist. Der Angeklagte verweigerte aber grundsätzlich die Zusammenarbeit. Somit konnte der Mediziner sein Gutachten nur aufgrund des Studiums der Akten aus vorhergehenden Prozessen sowie aus seinen Eindrücken, die er im laufenden Verfahren gewonnen hatte, erstellen.
Der Arzt legte einen dysfunktionalen Konflikt zugrunde. „Aus Sicht des Angeklagten ist Angriff die beste Verteidigung. Er greift an, weil er Angst davor hat, selbst angegriffen zu werden und dadurch provoziert er weitere Konflikte, weil die andere Seite denkt, der Mann muss begrenzt werden. Dadurch entsteht ein Konfliktkreisel“, erklärte der Gutachter. Seiner Meinung nach beherrsche es der Angeklagte gut, sein Gegenüber zu provozieren, ohne dabei straffällig zu werden. „Das mag er auch“, meinte der Psychiater. Er stellte außerdem dissoziale und narzisstische Persönlichkeitszüge bei dem Angeklagten fest. Anzeichen dafür, dass der Angeklagte geistig nicht fit ist, fand er allerdings keine. Eine Intelligenzminderung habe er nicht feststellen können. „Na, da bin ich aber beruhigt“, meinte der Angeklagte. Der Richter ermahnte ihn: „Sie haben nicht das Wort.“
