Vor Gericht: Ein Video aus der Tatnacht
Salzgitter Das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstand wird wohl getrennt. Das Urteil wird für Donnerstag erwartet.
Das Verfahren gegen vier Salzgitteraner wegen gefährlicher Körperverletzung und gegen acht wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte wird wohl getrennt. Wenn die Anwälte verhandelbare Anträge in dem Widerstands-Verfahren stellen – was wahrscheinlich ist –, soll es laut dem Vorsitzenden Richter „innerhalb der nächsten Wochen“ ein abgetrenntes Verfahren geben – oder ganz von vorne verhandelt werden. Donnerstag ist zumindest mit einem Urteil zu der gefährlichen Körperverletzung zu rechnen.
Auch der Verhandlungstag am Mittwoch war geprägt von Unterbrechungen, Anträgen und Erklärungen. Einer der Anwälte verlangte, dass ein Video, das bei einem der Angeklagten auf dem Computer gefunden worden war und ebenfalls Geschehnisse in der Bar etwa zwei bis drei Minuten wiedergibt – wohl am fraglichen Abend – in Augenschein genommen werden sollte. Später legte er Widerspruch gegen die Ausstrahlung des Films während der Verhandlung ein, da auf der fraglichen Festplatte laut Durchsuchungsbericht noch mehr Material gefunden worden wäre und man ja nicht wüsste, ob da irgendein Video herausgesucht worden war – man bräuchte einen kompletten Spiegel der Festplatte.
Die Kammer besorgte jedenfalls das Video und wollte es sogleich in der Verhandlung zeigen, da sträubten sich aber mehrere Anwälte mit dem Hinweis, sie kennten das Material nicht, könnten es nicht einschätzen und würden es gerne zuvor mit ihrem Mandanten sehen. Es sollte mehr als eine Stunde dauern, bis das Video dann gezeigt wurde. Der Grund: abgelehnte Anträge und Widersprüche und gar die Androhung eines Befangenheitsantrags gegen den Vorsitzenden Richter wegen der Ablehnung einer Antragstellung vor der Film-Ausstrahlung. Eine wackelige, dunkle Aufnahme mit Stimmwirrwarr in fremdländischen Sprachen, in dem Polizeijacken und Blaulicht sowie wenige Gesichter zu erkennen sind. Dieses Beweismittel verändere die Sachlage total, argumentierte ein Anwalt, der darauf die Aussetzung des Verfahrens verlangte. Weitere Beamte, die bei der Durchsuchung eine Rolle gespielt hatten, sollten als Zeugen benannt werden, forderte ein anderer. Der Oberstaatsanwalt nannte diese Zeugen bedeutungslos und widersprach, dass es sich bei dem Video um ein Nachschieben von Beweismaterial handele. Vielmehr sei es in den Unterlagen aufgeführt.



