Vergewaltiger muss seine Strafe abbüßen
Salzgitter Der Bundesgerichtshof hat die Revision verworfen. Jetzt muss ein Salzgitteraner wegen Vergewaltigung seine Haft absitzen.
Ein Salzgitteraner hatte seine damalige Lebensgefährtin vergewaltigt, obwohl sie schwanger war. Das Urteil vom Februar wegen Vergewaltigung in drei Fällen, davon in einem Fall zusätzlich mit Körperverletzung, ist nun rechtskräftig. Dies teilte gestern das Landgericht Braunschweig mit. Der Mann war zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Er hatte Revision eingelegt, die der Bundesgerichtshof nun als unbegründet verworfen hat. Nach der letzten Tat hatte die Frau ihre Zwillinge verloren, jedoch konnte laut dem ärztlichen Gutachten nicht sicher festgestellt werden, ob die Vergewaltigung dafür die Ursache war.
