Richter wertet Übergriff als sexuelle Nötigung
Salzgitter Zwei Männer aus Salzgitter wurden am Freitag wegen sexueller Nötigung vom Landgericht Braunschweig verurteilt.
Dass das Urteil so milde ausfiel und schnell gesprochen wurde, lag auch daran, wie der Staatsanwalt bescheinigte, dass beide ein Geständnis abgelegt hatten – allerdings nachdem die Geschädigte ausgesagt hatte. Ohne das Geständnis hätte unter Umständen ein Glaubhaftigkeitsgutachten angestanden und eine erneute Verhandlung – und, wie auch der Richter später betonte, es hätte wohl keine Bewährungsstrafe – und auch keine Verständigung aller Parteien – gegeben.
Einer hielt die Frau fest
Was war passiert? Zwei Männer (zur Tatzeit 21 und 27 Jahre alt) hatten im März in Salzgitter spätabends eine Frau getroffen. Auf dem gemeinsamen Weg in eine andere Bar soll sie einer von hinten festgehalten haben, während der andere sie unter der Bekleidung an der Brust angefasst haben und mit einem Finger in ihre Scheide eingedrungen sein soll.
Für die Angeklagten sprach, so zählte es der Staatsanwalt auf, das Geständnis, dass wenig Gewalt angewandt wurde und dass die Tat spontan und nicht geplant war. Der Angeklagte, der laut Staatsanwalt die aktivere Rolle spielte, war im Gegensatz zum Mittäter noch nicht vorbestraft. Nach Überzeugung des Gerichts lag allerdings keine Vergewaltigung vor, wie es der Staatsanwalt in seinem Antrag formulierte. „Das ist die schwierigste rechtliche Frage“, sagte der Richter in der Urteilsbegründung.
„Sie wollten sie zum Sex rumkriegen“, schilderte er, „die Gewalt hielt sich dabei in Grenzen.“ Die Frau habe deutlich Widerwillen gezeigt. Der Tatplan sei spontan gefasst worden. Erst, als die Frau nach der Tat einen der Männer in den Unterleib getreten hatte, hätten diese von ihr gelassen. Sie hätten sie noch zunächst verfolgt und auf sie eingeredet, führte der Richter aus, „weil sie erkannten, dass sie deutlich zu weit gegangen waren.“ Es handle sich um eine gemeinschaftliche sexuelle Nötigung. „Insgesamt betrachtet weicht das von einer Vergewaltigung ab“, resümierte das Gericht. Gewürdigt wurde dabei auch, dass das Eindringen von kurzer Dauer war und dass das Opfer keine Verletzungen davongetragen habe.
Richter: Das Maß ist voll!
Das Strafmaß für die beiden Männer fiel unterschiedlich aus. Der Unbescholtene bekam ein Jahr und drei Monate auf Bewährung (zwei Jahre Bewährungszeit), der andere eineinhalb Jahre und drei Jahre Bewährungszeit – obwohl er der weniger aktive Part am Geschehen war. Der Richter verwies in dem Fall auf die „Vorgeschichte“ und warnte den Mann eindringlich: „Das Maß ist voll! Beim nächsten Mal geht‘s ab!“
