Männer sollen mit Baseballschlägern geprügelt haben
Salzgitter Auftakt vor dem Landgericht: Vier Salzgitteraner sollen zwei andere krankenhausreif geprügelt und mit weiteren Polizisten bedrängt und gestoßen haben
Neun Angeklagte aus Salzgitter saßen gestern im Landgericht Braunschweig, man hätte es für die Ersatzbank einer Sportmannschaft halten können, wenn nicht die Verteidiger im Talar mit ernster Miene danebengesessen hätten. Der Vorwurf: gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Vier der Salzgitteraner sollen zwei Männer mit Baseballschlägern verletzt haben, acht von ihnen dann die herbeigerufenen Polizisten gestoßen und ihre Personalien verweigert haben. Das Ganze hat sich laut Gericht im März 2011 in Lebenstedt ereignet.
Einem der Opfer, so führte es der Staatsanwalt aus, seien Nase und Kieferseiten gebrochen, das Kinn gespalten und drei Zähne abgebrochen worden. Das Opfer sei zuvor mit einem Baseballschläger niedergeschlagen und anschließend noch unter anderem ins Gesicht getreten worden. Zum Zeitpunkt der Anklage im August vergangenen Jahres habe er noch unter den Folgen gelitten: „Die rechte Gesichtshälfte ist taub, den Mund kann er nur etwa zwei Zentimeter öffnen, die Biss-Stellung ist noch nicht wieder hergestellt“, führte der Staatsanwalt aus.
Der zweite Angegriffene habe einen Bruch in der Schulter davongetragen, habe aber weglaufen können. Er sei darauf von den Männern verfolgt worden, einer der Verfolger habe dann mit dem Baseballschläger ein Auto ramponiert.
Gleich nach Betreten des Landgerichts werden alle Besucher durchsucht. Justizangestellte in schusssicheren Westen und teils mit Handschuhen treten betont locker und freundlich auf, als ob sie die drohende Ausstrahlung ihrer Schutzausrüstung wettmachen wollten. „Alle werden durchsucht, sogar Gutachter“, informiert eine der Polizistinnen.
Es haben sich nur wenige Zuschauer eingefunden zur Auftaktverhandlung. Taschen sind nicht erlaubt im großen Saal, den die neun Angeklagten und ihre Verteidiger an seine Grenzen bringen. Die Angeklagten unterhalten sich quer durch den Raum in ihrer Muttersprache.
Gleich nach der Eröffnung der Sitzung sagt einer der Verteidiger, er habe zunächst zwei Männern der Gruppe seinen Rechtsbeistand zugesagt, zu zwei verschiedenen Anklagepunkten. Dann seien aber die beiden Anklagepunkte zu einem Verfahren gemacht worden, und da habe er einen der beiden ablehnen müssen, weil eine Doppelvertretung nicht erlaubt sei. Der Abgelehnte wollte nun aber genau diesen Verteidiger als Pflichtverteidiger. Das wies das Gericht nach Beratung zurück.
Es ist die erste von drei Unterbrechungen. Die Verhandlung selbst dauert nicht lange. Die Personalien der Angeklagten wurden verlesen und korrigiert, der Staatsanwalt verlas die Anklage. Äußern mochte sich keiner der Angeklagten.
Dann beschweren sich einige Anwälte, sie hätten von der Zusammenlegung der beiden Verfahren nichts gewusst und auch keine Akteneinsicht bekommen. Daraufhin vertagt das Gericht die Verhandlung auf den 1. November. Es sind insgesamt sieben Verhandlungstage geplant.
