Kurzzeitkennzeichen gibt es künftig nur noch am Wohnort
Salzgitter Wer ab November ein Auto überführen möchte, muss das Kurzzeitkennzeichen an seinem Wohnort beantragen. Das Zulassungsgesetz hat sich geändert.
Kurzzeitkennzeichen können ab Donnerstag, 1. November, nur noch in der für den Wohnort zuständigen Zulassungsstelle zugeteilt werden. Dies teilt die Stadt Salzgitter mit. Grund ist eine Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).
Im Gegensatz zur bisherigen Regelung wird künftig nur noch die „örtlich zuständige“ Zulassungsbehörde Kurzzeitkennzeichen und einen auf den Antragsteller ausgestellten Fahrzeugschein ausgeben. Verwenden darf der Antragsteller dieses Kennzeichen nur für Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten mit dem eingetragenen Fahrzeug. Eine Überlassung an andere Personen ist nicht erlaubt.


