Landkreis muss TSV Sonnenberg Zwangsgeld zurückzahlen
Sonnenberg Nachdem der TSV Sonnenberg gegen ein vom Landkreis verhängtes Zwangsgeld in Höhe von 1000 Euro geklagt hatte, hat der Sportverein nun Recht bekommen.
„Für uns ist dieses Urteil sehr erfreulich“, sagt Friedhelm Weber, erster Vorsitzender des TSV – er hatte für den Verein gegen den Landkreis geklagt. „Das Zwangsgeld war rechtswidrig, es verletzte den Verein in seinen Rechten“, so Weber.
Der Grund für die 1000 Euro-Strafzahlung liegt bereits mehr als ein Jahr zurück: Am 5. Juni 2011 – zum Abschluss der Saison – sollen Mitglieder des TSV gegen die in der Baugenehmigung festgelegten Nutzungszeiten des Vereins verstoßen haben, begründet Landkreissprecherin Katja Schröder die Zwangsgeldforderung. Ein Nachbar hatte sich bei der Behörde über Lärm beschwert – über die erlaubte Grenze von 22 Uhr.
Es sei nicht das erste Mal gewesen – zwischen dem Mann und dem TSV herrscht ein erbitterter Nachbarschaftsstreit. „Das zieht sich schon seit Jahren hin. Angefangen hat es mit Kinderlärm. Seitdem die Kinder und auch die Cheerleader weg sind, sind ihm auch die Fußballer zu laut“, erklärt Weber. So sei es auch der selbe Nachbar gewesen, der bereits vor Jahren die Lärmschutz-Auflagen gegen den Verein erwirkt hatte, gegen die dieser nach Auffassung des Landkreises verstoßen haben soll.
Die Richterin am Braunschweiger Verwaltungsgericht war da anderer Ansicht. „Es kann nicht festgestellt werden, dass der Kläger durch die Nutzung des Vereinsheims gegen die Nebenbestimmungen der Baugenehmigung verstoßen hat“, heißt es im Urteil. Denn auch wenn der Sportverein im Regelbetrieb nicht die festgelegte Zeitgrenze von 22 Uhr überschreiten dürfe, so gebe es auch Ausnahmen von dieser Regel, erklärt TSV-Vorsitzender Weber. Das gelte etwa für wie Weihnachtsfeiern, Kinderfeste oder – wie am 5. Juni vergangenen Jahres: Saisonabschlussfeiern. „Auch der TSV darf mal wie ein Privatbürger feiern. Und dann darf es dabei auch ruhig etwas lauter werden.“
18 Mal im Jahr seien solche Sonderveranstaltungen und damit auch Überschreitungen der regulären Nutzungszeiten zulässig, so Weber. Eine Tatsache, mit der sich nicht nur der Nachbar, sondern auch der Landkreis abfinden muss. Letzterer wolle keinen Widerspruch gegen das Urteil einlegen, so Landkreissprecherin Schröder. Und: „Die Erstattung des Zwangsgeldes an den TSV Sonnenberg erfolgt in Kürze.“

