Kreis finanziert Tierkadaver-Beseitigung mit
Peine Der Landkreis trägt zu 40 Prozent die Kosten, die durch die Beseitigung von Tierkadavern entstehen. Das teilte Kreis-Sprecher Henrik Kühn mit.
Der Rest werde von der Tierseuchenkasse und den Tierhaltern bezahlt, so Kühn. „Im Landkreis Peine entstehen dafür jährliche Kosten in Höhe von rund 61 300 Euro, von denen die Niedersächsische Tierseuchenkasse jeweils rund 36 800 Euro erstattet“, sagt Kühn.
Uta Flebbe, Geschäftsführerin der Tierseuchenkasse, konkretisiert: „Der Landkreis erstattet dem Unternehmen 100 Prozent der Kosten und bekommt von uns 60 Prozent erstattet.“ Die Tierseuchenkasse selbst werde wiederum zum größten Teil über die Beiträge der Tierhalter finanziert. „Die Berechnung der Beseitigungskosten erfolgt nach Stückzahl oder Gewicht“, sagt Flebbe. Wer mehr Tierkörper zu beseitigen habe, zahle also auch mehr.
Doris Meyermann, stellvertretende Kreistagsvorsitzende der Grünen, sagt zur Teilfinanzierung durch den Landkreis: „Das geht gar nicht, dass Privatunternehmen durch den Haushalt finanziert werden.“ Schließlich müsse auch jeder Bürger für seinen Müll zahlen. Dazu müssten auch Unternehmen, die mit der Tiermast Gewinne machten, verpflichtet werden.
Kreislandwirt Wilfried Henties gibt zu, dass die großen Tierhalter von der Regelung „ein wenig profitieren“. Allerdings bestehe ein öffentliches Interesse an der Tierkörperbeseitigung. „Schließlich soll es ja nicht so sein, dass jeder Tierhalter mit einem Spaten anrückt“, so Henties. Außerdem geb es ein öffentliches Interesse daran, dass die Bevölkerung mit kostengünstigem Fleisch versorgt werde. Aufgrund dieser öffentlichen Interessen sei die Kostenbeteiligung des Landkreises angemessen.
So sieht es auch der Landkreis. „Wären die Kosten allein den Tierhaltern aufzuerlegen, stünde zu befürchten, dass zur Kostenersparnis eine verantwortungslose Tierkörperbeseitigung auf seuchenhygienisch fragwürdigen Entsorgungswegen praktiziert würde“, teilt Kühn mit.
Das Argument lässt Meyermann nicht gelten: „Der Landkreis muss in der Lage sein, eine ordnungsgemäße Entsorgung von Tierkörpern durch die Landwirte zu überwachen.“
