Freispruch für Supermarktleiter aus Peine
Peine Der Mann war wegen falscher Verdächtigung und Anstiftung zur Falschaussage angeklagt. Er hatte seinen Praktikanten beschuldigt, gestohlen zu haben.
Von der Kläger- auf der Anklagebank landete der Geschäftsleiter eines Peiner Supermarktes: Einst hatte dieser seinen früheren Praktikanten wegen Diebstahls angezeigt. Nach dem Freispruch des Schülers musste sich der Mann gestern nun selbst vor dem Amtsgericht Peine verantworten.
Falsche Verdächtigung und Anstiftung zur Falschaussage – so lauteten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Vorwürfe, gegen die sich der Angeklagte umschweifend wehrte: „Ich verstehe die Welt nicht mehr. Ich bin der Betrogene, mir wurde Unrecht getan – und heute sitze ich hier als Angeklagter.“ Am Ende stand trotzdem ein Freispruch.
Angefangen hatte im März 2011 alles mit zwei Schachteln Zigaretten. Die, so beteuerte der Marktleiter, habe der damalige Praktikant aus seinem Laden gestohlen. Die Krux an seiner Geschichte: Den Diebstahl selbst hatte der Angeklagte damals nicht beobachtet.
Mit ausschweifenden Gesten zeichnete er die Situation im Gerichtssaal nach: „Ich habe nur gesehen, dass der Praktikant die Schachteln in seine Jacke getan hat, nicht, dass er sie aus dem Laden genommen hat.“ Klar sei für ihn dennoch gewesen, dass der Schüler gestohlen habe: „Ich weiß genau, wenn etwas fehlt, weil ich die Regale mit den Zigaretten selbst befülle.“
Auch eine inzwischen gekündigte Mitarbeiterin sei dabei gewesen, als er den Praktikanten dabei erwischt habe, wie er sich die Zigaretten in die Jacke geschoben habe, betonte der Geschäftsführer. Eine Aussage, die diese bereits während der Verhandlung im Februar bestritt: Ihr Chef selbst habe in der Jacke des Schülers gewühlt und darin die Zigaretten gefunden, erklärte die 23-Jährige. Warum er das getan habe, das wisse sie nicht. „Ich glaube nicht, dass er einen Grund hatte, ihn loswerden zu wollen. Praktikanten sind doch schnell wieder weg“, sagte die junge Frau jetzt vor Gericht.
Trotzdem habe er sie gegen ihren Willen bedrängt, bei der Polizei seine Version der Geschichte auszusagen. „Ich habe ihm mehrfach gesagt, dass ich diese Aussage nicht machen möchte.“ Schließlich habe sie sich aber dennoch darauf eingelassen. „Ich war schwanger, und wir hatten gerade ein Haus gekauft. Ich hatte Angst, meinen Job zu verlieren, deshalb habe ich gelogen“, begründete sie die angebliche Falschaussage.
Die Kündigung flatterte der jungen Frau trotzdem ins Haus – bevor sie sich im Februar vor Gericht gegen ihren Chef stellte. „Sie gehörte zu den schlechtesten Mitarbeitern“, begründete dieser. Die 23-Jährige versicherte: Mit Rache aber habe das alles nichts zu tun.
Die Vorsitzende Richterin wollte das nicht glauben: „Sie selbst hat bestätigt, dass es für den Angeklagten keinen Grund gab, den Praktikanten des Diebstahls zu beschuldigen.“ Bei der jungen Frau hingegen sehe sie Gründe dafür, den Chef zu belasten: „Sie hatte Angst, ihren Job zu verlieren.“ Auch wenn die Schilderungen der 23-Jährigen glaubhaft seien – „die Motivlage des Angeklagten ist nicht nachvollziehbar“. Entgegen den Forderungen der Staatsanwaltschaft wurde dieser freigesprochen.

