Brandanschlag auf Peiner „1827“ – Angeklagter freigesprochen
Peine Mit einem Freispruch endete der Prozess gegen einen 33-jährigen Wolfsburger wegen eines Brandanschlages 2005 auf ein Bistro im alten Peiner Rathaus.
Zwar sprächen klare Indizien gegen den Angeklagten, sagte die vorsitzende Richterin am Amtsgericht Peine in ihrer Urteilsbegründung. „Der Hauptgrund für den Freispruch ist, dass keinerlei Verbindung zwischen dem Angeklagten und dem Bistro ‚1827‘ und keine Hinweise auf ein Motiv gefunden wurden, und dass, obwohl erheblicher Ermittlungsaufwand unternommen wurde.“
Am 3. Mai 2005 gegen 3.30 Uhr, so hatten die Ermittlungen der Polizei ergeben, war von Unbekannten ein Fenster des Bistros eingeschlagen und mit Benzin ein Feuer auf der Fensterbank im Rauminneren gelegt worden. Ermittler hatten eine mit Benzin gefüllte Flasche, in die eine Baumwolllunte gesteckt war, einen sogenannten Molotow-Cocktail, vor dem Fenster gefunden. Ein weiterer Molotow-Cocktail mit angekokelter Lunte lag im Innenraum des Bistros - er war nicht explodiert.
An beiden Lunten hatten die Beamten DNA-Spuren sichergestellt, konnten zunächst aber keinen Verdächtigen ermitteln. Erst im Mai 2011 führte ein routinemäßiger DNA-Abgleich die Ermittler zum Angeklagten. Auslöser war, dass gegen den Mann in einem anderen Verfahren wegen schweren Diebstahls ermittelt wurde.
Der Angeklagte gab im Prozess an, es könne sein, dass der Stoff von einem alten, weggeworfenen Judo-Anzug stamme. Das hatte die Staatsanwältin Maibaum in ihrem Plädoyer als Schutzbehauptung bezeichnet. Die Richterin fasste am Ende der Verhandlung zusammen: „Im Zweifel für den Angeklagten.“ Sie ging davon aus, dass die Staatsanwaltschaft in Berufung geht. „Mal sehen, wie das Landgericht die Sache sieht“, sagte sie.
