Betreuerin kritisiert Ordnungsamt: „Bestattung war unwürdig“
Peine Für Ärger sorgt in Peine das vom Ordnungsamt organisierte Begräbnis eines Gifhorners, weil dieser auf „unwürdige“ Weise bestattet worden sein soll.
Sieben Jahre lang hatte sich Eva Müller ehrenamtlich um einen älteren Herrn gekümmert, ehe dieser im September mit 92 Jahren starb. „Ich gebe Ihnen alles in die Hand“, soll er ihr gesagt und sich nur gewünscht haben, anonym und in Peine begraben zu werden. Es sei eine mündliche Absprache gewesen, da er nicht mehr habe schreiben können.
Nach seinem Tod informierte die Betreuerin zunächst das vorher ausgewählte Bestattungsinstitut in Peine, das den Leichnam daraufhin abholte. Außerdem meldete sie dem Peiner Ordnungsamt den Tod des Mannes, der keine lebenden Verwandten hatte.
Kurz darauf erhielt die Betreuerin einen Anruf vom Bestattungsinstitut, dass der Leichnam nach Stendal gebracht worden sei. Diese Überführung widerspricht nach ihrer Ansicht dem Wunsch des Verstorbenen. „Er wollte nicht mehr weg. Er ist in seinem Leben so viel umhergezogen. Ich hätte mir gewünscht, dass er in Peine eingeäschert worden wäre“, sagte Eva Müller.
Lutz Hoffmann, Leiter des Peiner Ordnungsamtes, bestätigte auf Anfrage, dass die Betreuerin schriftlich die Wünsche des Verstorbenen weitergegeben habe. Dort sei aber zu keinem Zeitpunkt die Rede davon gewesen, dass der Verstorbene die Peiner Bestattungsfirma gewünscht habe, geschweige denn in Peine eingeäschert zu werden. Hoffmann: „Dies wäre ohnehin nicht möglich gewesen, da es in Peine kein Krematorium gibt.“ Erfahren habe das Amt dagegen von dem Wunsch des Verstorbenen, anonym in einer Urne auf dem Gunzelinfriedhof bestattet zu werden – so sei es geschehen.
Das dort stattgefundene Begräbnis sorgte ebenfalls für Bedauern. So fehlte der Urne eine sogenannte Überurne zum Herablassen ins Erdreich. Das Gefäß sei deshalb an einem notdürftigen Band ins Grab gesenkt worden. „Das ist doch ein Verscharren“, ärgerte sich die Betreuerin. „Hätte ich nicht selber Geld für Blumen und Gesteck gegeben, hätte auch das gefehlt.“
Obwohl die Helferin Verständnis für die Sparsamkeit des Amtes hat, beklagt sie die Würdelosigkeit der Bestattung. „Dass der Herr alt und gebrechlich war, heißt ja nicht, dass sich niemand drum kümmern muss. Eine normale Beerdigung kostet vielleicht 2500 Euro, das wäre dann angemessen.“ Ein vernünftiger letzter Gruß gehöre sich einfach.
Lutz Hoffmann entgegnete, dass grundsätzlich die Achtung der Würde des Verstorbenen oberstes Gebot sei. Allerdings dürften wirtschaftliche Aspekte nicht vollständig ausgeblendet werden. „Das Ordnungsamt hat daher bei einer Vielzahl von Bestattern die Kosten abgefragt“, so der Leiter des Ordnungsamtes. Den Zuschlag habe ein Bestattungsinstitut erhalten, dessen Angebot deutlich weniger als die Hälfte des teuersten gekostet habe. „Extras“ dürfe das Ordnungsamt nicht in Auftrag geben. „Die Rechtsprechung sieht insbesondere Blumenschmuck, das Anmieten einer Trauerhalle oder Ähnliches als nicht erforderlich an.“



