Aus für Schießanlage – Jäger prüfen Ausweichmöglichkeiten
Wahle Zum Jahresende wird die Schießanlage in Wahle dichtgemacht. Anwohner haben sich zuletzt über Lärmbelästigungen durch den Schießbetrieb beschwert.
Der Landkreis Peine werde die zum Jahresende auslaufende Betriebsgenehmigung aus Umweltschutzgründen nicht mehr in bisheriger Form verlängern, weiß Axel Rühmann, Vorsitzender der Peiner Kreisjägerschaft. Die erforderliche Sanierung sowie die Modernisierung mitsamt Umbau der Anlage sind Rühmann zufolge nicht zu finanzieren: „Bei den Auflagen für solche Schießstände, aber auch beim Umweltbewusstsein in der Bevölkerung hat sich im Laufe der Jahre einiges getan.“
Henrik Kühn, Sprecher des Landkreises, bestätigt: „Die Genehmigung zum Betrieb der Schießanlage läuft Ende dieses Jahres aus.“ Problematisch in Wahle ist die Wurftaubenanlage: Dort wird mit Bleischrotmunition geschossen, die auf dem Erdboden landet und das Grundwasser gefährden kann. „Wenn der Wurftaubenschießstand umgestaltet wird, wäre ein Weiterbetrieb möglich: Der Betreiberverein sieht sich dazu aber insbesondere aus finanziellen Gründen nicht in der Lage“, ergänzt Kühn. Mit dem Büchsenkugelstand in Wahle gibt es zwar keine Schwierigkeiten, doch die Jäger brauchen unbedingt auch die Wurftaubenanlage.
Die Peiner Kreisjägerschaft mit ihren knapp 1000 Mitgliedern könnte auf den Schießstand in Westerbeck bei Gifhorn – 55 Kilometer von der Stadt Peine entfernt – oder in Ahrbergen bei Hildesheim – 33 Kilometer entfernt – ausweichen. „In unserer Jahresversammlung im März des nächsten Jahres entscheiden die Mitglieder, in welchem der beiden Schießstände wir künftig schießen“, blickt Rühmann voraus.
Erforderlich ist das Schießen unter anderem für die Jungjägerausbildung und das zweimalige Einschießen der Jäger pro Jahr – üblicherweise im Frühjahr und Herbst.
Allerdings droht trotz der Schließung der Wahler Schießanlage Ungemach: Jedenfalls schließt Rühmann nicht aus, der Landkreis könne in jedem Fall auf einer Bodensanierung wegen des Bleischrots bestehen. „Das könnte 100 000 Euro oder mehr kosten“, meint Rühmann, der den Betreiberverein als Eigentümer in der Pflicht sieht. Die Kreisjägerschaft als Nutzer habe dem Verein 1996 als Nutzungsentgelt rund 25 560 Euro gezahlt. „In dem Vertrag ist vereinbart worden, dass wir als Jägerschaft bei keinerlei Ausgaben – etwa für eine Bodensanierung – herangezogen werden können.“
