37-Jähriger Familienvater muss in die Psychiatrie
Hildesheim Für den Mord an seinen vier Kindern hat das Landgericht Hildesheim den 37 Jahre alten Familienvater aus Ilsede im Kreis Peine am Donnerstag zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Parallel ordnete das Gericht die Unterbringung in der Psychiatrie an – ab sofort und auf unbestimmte Dauer. Immer wieder blickte der Vorsitzende Richter Ulrich Pohl zum Angeklagten, der am 14. Juni seine drei schlafenden Söhne und die Tochter mit einem Teppichmesser getötet hatte und sich selbst umbringen wollte. Dieser jedoch nahm auch das Urteil mit gesenktem Kopf auf.
Das Gericht sieht in allen vier Fällen die Mordmerkmale erfüllt – der Angeklagte habe heimtückisch gehandelt, in einer niederen Eigensucht. Eine lebenslange Freiheitsstrafe kommt jedoch wie für die Staatsanwaltschaft auch für das Gericht nicht in Frage: Die Schwurgerichtskammer geht ebenfalls von einer erheblich eingeschränkten Steuerungsfähigkeit aus.
Vorsitzender Richter Ulrich Pohl begründete mit Verweis auf das psychiatrische Gutachten: „Im Moment der Tat haben eine schwere depressive Episode, Alkohol und eine Persönlichkeitsstörung so zusammengewirkt, dass es zu diesem ,Mitnahme-Suizid‘ kam.“ Der Angeklagte habe sich in einem „psychosenahen Zustand befunden, seine Gedankenwelt sei in die Irrealität verschoben gewesen.
Auch das „planvolle Handeln“ – wie etwa das Einstecken von Ersatzklingen – sei in einem solchen Zustand möglich. Pohl fügte an: „Wir alle haben hier doch einen Angeklagten erlebt, der die Taten im Normalzustand nicht hätte begehen können.“
Das Entscheidende sei für das Gericht die Frage gewesen: Psychiatrie ja oder nein? Die Sorge des Nebenklage-Vertreters, der Angeklagte könne später einmal seine Ex-Frau mit in den Tod nehmen, hält Pohl für konstruiert. Eine „konkrete Gefahr“ sieht die Kammer aber dafür, dass der Angeklagte bei einem Suizid Dritte gefährden könnte, etwa im Straßenverkehr.
Das Urteil ist rechtskräftig.
