22-Jähriger lief vor Zug – Waren Kopfhörer schuld?
Groß Gleidingen Ein 22-jähriger Fußgänger ist beim Überqueren des Bahnübergangs Groß Gleidingen im Kreis Peine von einem Regionalexpress erfasst und schwer verletzt worden.
Das Unglück wäre vermutlich nicht passiert, hätte der Mann den Zug gehört. Doch er trug noch seinen Motorradhelm – und darunter Kopfhörer. Der Regionalexpress war mit ungefähr 60 Kilometern pro Stunde Richtung Braunschweig unterwegs und mit 60 Reisenden besetzt.
Martin Ackert von der Bundespolizei in Hannover bestätigt den Hergang. „Wir wissen zwar noch nicht, warum er seine Maschine abstellte und sich dort aufhielt, als der Zug kam. Was wir wissen ist, dass der Lokführer ein Warnsignal ausgestoßen hat. Und: Der Mann hat gegenüber dem Notarzt, der ihn erstversorgte, gesagt, dass er den heranrasenden Regionalexpress nicht gehört hat.“ Ob das Opfer Musik hörte, ob er telefonierte oder aber mit einem „Navi“ verbunden war, müssen die weiteren Ermittlungen noch zeigen.
Politiker weisen in letzter Zeit verstärkt auf die Gefahr der Ablenkung durch Kopfhörer im Straßenverkehr hin. Immer öfter sind junge Menschen zu beobachten, die als Fußgänger oder Radfahrer mit Kopfhörern unterwegs sind.
Nach einem ähnlichen Unfall wie im Landkreis Peine erklärte Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) im Januar: „Das ist ein sehr gefährlicher Trend. Mit lauter Musik im oder dem Handy am Ohr schlafwandeln sie über Straßen und Bahnsteige.“ Damals war ein junger Mann mit Kopfhörern auf den Ohren in Berlin unter eine Straßenbahn geraten.
Experten aus der Unfallforschung und von der Polizei sind sich allerdings noch unsicher, ob sich aus diesen Beispielen ein genereller Trend ablesen lässt. Thomas Geese, Polizeisprecher der Polizeidirektion Braunschweig, mahnt, dies nicht zu tun. „Wir haben keinen Beleg dafür, dass sich in unserer Region mehr Unfälle ereignet haben, die Verkehrsteilnehmer auslösten, die durch Musik auf den Ohren abgelenkt wurden.“
Geese sagt aber auch: „Das Gesetz ist eindeutig. Die Polizei darf ein Verwarngeld von 10 Euro aussprechen, wenn sie Personen erwischt, die durch das Tragen von Kopfhörern andere offensichtlich gefährden.“
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