Prozess vertagt, weil der Angeklagte fehlte
Schöningen Das Landgericht Braunschweig hatte einen Fall wegen versuchter räuberischer Erpressung zu verhandeln. Doch der Angeklagte blieb dem Prozess fern.
Weil der Angeklagte dem Prozess fernblieb, musste das Landgericht Braunschweig am Dienstag die Verhandlung gegen einen 45-Jährigen aus dem Landkreis Helmstedt verschieben. Verantworten muss sich der Beschuldigte vor der 12. Großen Jugendkammer des Landgerichts Braunschweig wegen versuchter räuberischer Erpressung.
Das Verfahren sollte schon am Dienstag eröffnet werden. Alle waren zur Verhandlung gekommen: die Richterinnen, die Schöffen, der Staatsanwalt, der Verteidiger und zwei der geladenen Zeugen. Alle warteten auf den Angeklagten. Zunächst war gemutmaßt worden, dass er sich verspäte, weil er mit der Bahn anreise.
Doch mehrere Telefonate ergaben, dass der Mann nicht auffindbar war. Daraufhin entschied das Gericht, den Prozessauftakt zu verlegen. Neuer Termin ist Dienstag, 30. Oktober, 9 Uhr.
Wegen des Fernbleibens drohe dem Angeklagten keine zusätzliche Strafe, teilte die Pressestelle des Landgerichts auf Anfrage mit. Allerdings müsse der 45-Jährige damit rechnen, zur Verhandlung am 30. Oktober von seinem Wohnort abgeholt zu werden. Falls er verurteilt werde, habe er alle Kosten des Verfahrens zu tragen, somit auch die Fahrtkosten für die Zeugen, die am Dienstag vergeblich nach Braunschweig gereist waren.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, am 23. Januar dieses Jahres auf einer Straße in Schöningen ein Kind mit einem Messer bedroht und zur Herausgabe von Geld erpresst zu haben. Als zwei Passanten hinzukamen, soll der 45-Jährige „von dem Kind abgelassen haben“, wie es in der Anklage heißt.
