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Braunschweig

Spätes Geständnis im Vergewaltigungsprozess

52-Jähriger räumt kurz vor Abschluss der Beweisaufnahme ein, seiner Lebensgefährtin Gewalt angetan zu haben

Bettina Thoenes

Durchgerungen hat er sich. So nennt es die Staatsanwältin. Kurz vor Schluss der Beweisaufnahme. Da lässt der 52-Jährige über seinen Verteidiger plötzlich "vorbehaltslos" einräumen: Was in der Anklage steht, stimmt.

Zweimal soll er seine ehemalige Lebensgefährtin und Mutter der drei gemeinsamen Kinder geschlagen und vergewaltigt haben.

Was ist ein so spätes Geständnis wert? Nicht viel, meint die Vertreterin der Geschädigten, die im Prozess als Nebenklägerin auftritt. Der Angeklagte habe es dem Opfer nicht erspart, intime Details öffentlich ausbreiten zu müssen und im Gerichtssaal als Lügnerin hingestellt zu werden. Nicht einen Funken Reue habe er gezeigt. Er wirke wie einer, der es noch immer nicht als strafbar ansehe, was er getan habe. "Wenn eine Frau nein sagt, heißt das nein." Eine mindestens viereinhalbjährige Freiheitsstrafe solle dem 52-Jährigen zeigen, dass dieser Rechtsstaat ein solch menschenverachtendes Verhalten nicht dulde.

Doch immerhin bewirkt das Geständnis nach Ansicht der Staatsanwältin auch eine Genugtuung für das Opfer: "Jetzt ist klar: Nicht sie hat gelogen. Er hat gelogen."

Denn bis gestern Mittag hat der bisher nicht vorbestrafte Braunschweiger die Vergewaltigungsvorwürfe weit von sich gewiesen – und stattdessen die 46-Jährige der Lüge bezichtigt. Und auch am gestrigen zweiten Prozesstag, vor seinem Geständnis, beteuern Entlastungszeugen, dass er selbst betrunken ein friedlicher Mensch sei. Verletzungen – blaue Flecken und Gesichtsschwellungen – will etwa eine enge Freundin des Paares nie bemerkt haben. "Dass sie nie Verletzungen gesehen hat, stimmt nicht", ist die Staatsanwältin indes überzeugt. Dem Gericht liegen Bilder vor, die die 46-Jährige grün und blau geschlagen zeigen.

Beide Male war der Angeklagte betrunken, als er seiner Lebensgefährtin in der gemeinsamen Wohnung Gewalt antat. Dass sie sich irgendwann fügte, sei keine Einwilligung gewesen, betont die Staatsanwältin. Sie weiß von Vergewaltigungsopfern: Manche hören aus Angst auf, sich zu wehren, damit es schneller und ohne weitere Gewalt vorübergeht. Zum bloßen Objekt habe der Angeklagte seine Lebensgefährtin herabgewürdigt.

Eine vierjährige Haftstrafe fordert die Vertreterin der Anklagebehörde – eine Milderung durch die Alkoholisierung des Angeklagten schon berücksichtigt.

Der Verteidiger dagegen plädiert für eine zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung. Sein Mandant sei "nicht der geborene Kriminelle, er wird so etwas nie wieder tun", prognostiziert er dem 52-Jährigen eine straffreie Zukunft. Durch eine Bewährung könne er das beweisen.

Heute verkündet die 9. große Strafkammer des Landgerichts das Urteil.

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Veröffentlicht: 21.08.2008 - 22:00 Uhr
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