Prozess um Krebsmittel wird neu aufgerollt
Braunschweig Apotheker steht vor dem Landgericht – Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Millionenbetrug zum Schaden der Krankenkassen vor
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Braunschweiger Apotheker einen Millionen-Betrug mit Krebsmitteln vor – zum Schaden der Krankenkassen, nicht der Patienten. Im November wird der Prozess vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts erneut aufgerollt.
Im Dezember 2011 war das Verfahren nach acht Prozesstagen wegen einer Erkrankung des Angeklagten geplatzt.
Um rund 1,6 Millionen Euro soll der 53 Jahre alte Apotheker die Kassen zwischen 2002 und 2007 durch Falschabrechnungen von Rezepten geprellt haben.
Der Vorwurf: Zur Herstellung von Krebsmitteln habe der Apotheker günstigere illegale Importe oder teilweise nicht zugelassene Grundstoffe für Zytostatika (Medikamente für die Chemotherapie) verwendet und mit den gesetzlichen Krankenkassen teuer abgerechnet – und das, obwohl er gewusst habe, dass er nur zugelassene und legal importierte Medikamente abrechnen durfte, die auf der Liste der in Deutschland verkehrsfähigen Arzneimittel (der so genannten Lauer-Taxe) geführt werden.
Durch Abrechnung von 2500 Rezepten soll er auf diese Weise zu Unrecht Vergütungen in Millionenhöhe erhalten haben.
Neben Falschabrechnungen beschäftigte die Strafermittler außerdem der Einkauf der Arzneimittel: Zur Zubereitung der Infusionen, heißt es, habe der Angeklagte in großen Umfang Arzneimittel gekauft, die in dem fraglichen Zeitraum unter der Bezeichnung nicht vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen gewesen seien und deren euopaweiter Vertrieb auch nicht genehmigt gewesen sei.
Die Anklagepunkte lauten daher Betrug, Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz und Patentverletzung.
Das Verfahren gegen den Braunschweiger war 2007 im Zuge von Ermittlungen gegen einen Pharma-Lieferanten von billigen Import-Medikamenten ins Rollen gekommen. Die Medikamente waren nur in einzelnen EU-Staaten zugelassen oder stammten aus dem außereuropäischen Ausland. Bundesweit waren rund 100 Apotheken durchsucht worden.
Verunsicherte Krebspatienten konnten die Ermittler bald beruhigen: Es gebe keine Hinweise, dass die Arzneimittel eine andere Wirkungsweise hätten als die zugelassenen. Gesundheitliche Schäden bei den betroffenen Patienten wurden nicht festgestellt, so das Fazit der Untersuchungen.
Während des ursprünglich anberaumten Prozesses hatte der angeklagte Apotheker im August 2011 alle Strafvorwürfe bestritten und vor Gericht beteuert: „Ich habe nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt.“
Alle Medikamente seien nach geltenden Richtlinien zubereitet und die Patienten ordnungsgemäß versorgt worden. Sein Handeln sei betriebswirtschaftlich orientiert gewesen, rechtfertigte er sich, aber nicht rechtswidrig.

