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Braunschweig

Platzverweise für Gegen-Demonstranten waren rechtswidrig

Braunschweig Der Polizeieinsatz während des Neonazi-Aufmarschs und einer Gegen-Kundgebung im Juni 2011 hat ein juristisches Nachspiel.

Von Bettina Thoenes

Die Polizei hatte mehr als 4000 Beamte aufgeboten, um ein Zusammentreffen von Neonazis und Gegendemonstranten zu verhindern.
Die Polizei hatte mehr als 4000 Beamte aufgeboten, um ein Zusammentreffen von Neonazis und Gegendemonstranten zu verhindern.
Foto: Leppin/dpa
09.11.2012 09:02:45

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Veröffentlicht: 08.11.2012 - 16:46 Uhr
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