Land und Stadt einig bei Schwimmlehrer- Qualifizierung
Braunschweig Schwimmlehrer müssen in der Lage sein, Schüler aus jeder Stelle des Beckens zu retten. Darauf einigten sich Stadt und Land.
Künftig gilt: Der für den Schwimmunterricht zuständige Lehrer muss in der Lage sein, seine Schüler „an jeder Stelle und aus jeder Wassertiefe des Schwimmbeckens“, das seiner Schule zugewiesen worden ist, zu retten.
Konkret bedeutet das: Wenn der Schwimmunterricht in einem Becken stattfindet, das tiefer als drei Meter ist, reicht das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Bronze nicht mehr aus. Lehrkräfte, die Schwimmunterricht erteilen, haben deswegen nach Auffassung des Kultusministeriums selbst dafür zu sorgen, dass sie die für ihren Unterricht benötigte Qualifikation besitzen. Laut Kultusministerium sollen die Schulleitungen in Zukunft nur noch jene Lehrer mit dem Schwimmunterricht beauftragen, die sich entsprechend weitergebildet haben.
Die Stadtbad GmbH und die Niedersächsische Landesschulbehörde einigten sich zudem darauf, allen Schulen ein Schreiben zu schicken, in dem sie die Schulleitungen über diese neue Lösung informieren. Die Schulleitungen wiederum sind aufgefordert, das Schreiben unterschrieben an die Stadtbad GmbH zurückschicken, nachdem sie ihre Schwimmstunden in einem der Bäder zugewiesen bekommen haben.
Die Stadt trägt die Kosten für die Fortbildung
Damit bestätigen sie, dass der von ihnen eingesetzte Lehrer über die für dieses Schwimmbad erforderliche Rettungsfähigkeit verfügt. Sozialdezernent Ulrich Markurth sagte, dass man zwar darüber streiten könne, ob die Schulleitungen das leisten könnten. „Ich denke aber, dass das für alle die beste Lösung ist“.
Die Stadt trägt die Kosten für die Fortbildungen der Lehrer, wenn diese den Kurs noch in diesem Schuljahr im Stadtbad ablegen. Ab dem nächsten Schuljahr bietet das Land die Fortbildung für Schwimmlehrer an. Der Streit zwischen dem Stadtbad, den Schulen, der Stadt und dem Land um die Qualifizierung der Schwimmlehrkräfte war im März ausgebrochen. Damals hatte die Stadtbad GmbH ganzen Klassen den Zugang zum Bad verweigert, wenn die Lehrer lediglich über das Rettungsschwimmabzeichen in Bronze verfügten. An einigen Schulen fiel deswegen zeitweise der Schwimmunterricht aus.
Der Hintergrund war ein juristischer: Das Kultusministerium verlangte von den Schwimmlehrern bisher nur, dass sie das Rettungsabzeichen in Bronze besitzen. Die Stadtbad GmbH wiederum muss als Badbetreiber andere Regeln beachten. Wie Jürgen Scharna, Geschäftsführer der Stadtbad GmbH in einem Interview mit unserer Zeitung erklärte, müsse jede Wasseraufsicht das Rettungsabzeichen Silber besitzen. Lehrer seien von dieser Vorgabe nicht ausgenommen. Bis Juli hatten deswegen mehr als 80 Sportlehrer ihre kombinierte Rettungsübung in Silber abgelegt.
