Gericht kippt schlechte Note im Sozialverhalten
2010-08-04T22:00:00+0200Lehrer müssen Bewertung nachvollziehbar begründen
Mit Erfolg hat sich ein Schüler vor dem Braunschweiger Verwaltungsgericht gegen eine schlechte Note im Sozialverhalten gewehrt. "Entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen" stand auf dem Zeugnis des Zehntklässlers – und damit die zweitschlechteste von fünf Bewertungsstufen.
Das Verwaltungsgericht hielt die Begründung dieser Kopfnote indes für nicht nachvollziehbar. Die Konferenz müsse das Sozialverhalten neu bewerten, entschied die 6. Kammer nach einem Eilantrag der Eltern des Schülers gegen die Bewertung, die sich im Vergleich zum früheren Zeugnis um zwei Stufen verschlechtert hatte.
Bei einem solchen Notensprung, so die Verwaltungsrichter, bestehe seitens der Schule eine gesteigerte Begründungspflicht.
Argumente der Schule vor Gericht: Der Schüler habe das Schulgrundstück einmal ohne Erlaubnis verlassen und sei mit Schuhen über einen Mensatisch gelaufen. Außerdem habe der Zehntklässler außerhalb der Schule einen Lehrer gegenüber seiner Tochter beleidigt – ein Vorfall, der nach einem Gespräch zwischen den Beteiligten für bereinigt erklärt worden war.
Zur Ermittlung der Kopfnote für Sozialverhalten berief sich die Schule auf ihren Leitfaden, nach dem das Verhalten im und außerhalb des Unterrichts mit jeweils 50 Prozent zu gewichten sei.
Eine solch schematische, rein rechnerische Gewichtung entspricht nach Ansicht der Richter aber nicht den Anforderungen an eine sachgerechte Begründung (Aktenzeichen 6 B 53/10). Lehrer müssten das Sozialverhalten in einer Gesamtschau beurteilen.


